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Beschwerde von Gericht abgewiesen: AfD hat keinen Rechtsanspruch auf Stadtratsposten in Berliner Bezirk
Weil die Bezirksverordneten in Marzahn-Hellersdorf in mehreren Wahlgängen den AfD-Kandidaten nicht wählten, verklagte die Fraktion das Bezirksamt. Erfolg hatte sie damit nicht.
Von Julia Schmitz
Stand:
Die AfD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf hat keinen Rechtsanspruch darauf, im Bezirksamt einen Stadtrat zu stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag noch einmal bekräftigt. Zuvor hatte die AfD dort Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt; diese wurde nun abgewiesen.
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