
© Doris Spiekermann-Klaas
Potenzielle Wahlwiederholung in Berlin: Bezirksbürgermeister Oltmann wartet ab
Auch wenn eine endgültige Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts zur Wiederholung der Wahl 2021 noch aussteht, so bereitet sich auch das Bezirksamt in Schöneberg schon mal auf alles vor, zumindest gedanklich.
Stand:
Eine Wiederholung der Wahl rückt immer näher. Im Augenblick schätzt das Berliner Verfassungsgerichtshof jedenfalls die Lage so ein. Nicht nur das Abgeordnetenhaus ist davon betroffen, sondern auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen..
Einen direkten Handlungsbedarf sieht Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann (Grüne) nach der Verkündung des Berliner Verfassungsgerichts aber erst mal nicht: „Bei Gerichtsurteilen bzw. Statements von Gerichten sollte man sich immer sehr zurückhalten.“ Bisherige Vorbereitungen auf eine Wahlwiederholung laufen im Hintergrund weiter, sagt Oltmann, ohne konkret werden zu wollen. Man stehe mit dem Senat im Austausch.
Im Bezirk sind keine „gröberen Unregelmäßigkeiten“ bei der Wahl vor einem Jahr aufgetreten, sagt Oltmann. Er gibt aber zu: Ganz reibungslos lief es nicht ab, in einzelnen Wahllokalen konnten Menschen noch nach 18 Uhr wählen. Es seien auch zunächst nur „eine bestimmte Anzahl“ der Wahlunterlagen herausgegeben worden, was laut Oltmann aber keine Unregelmäßigkeiten bedeutete. „Das ist bereinigt worden – jede Wählerinnen und jeder Wähler hat die Gelegenheit gehabt, die Stimme abzugeben.“
Man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann
Eine Wiederholung könnte sich außer aufs Abgeordnetenhaus auch auf die BVV auswirken. Stehen Vorhaben auf der Kippe, für die es künftig vielleicht keine Mehrheit mehr gibt? „Diese Gefahr sehe ich erstmal nicht“, sagt der Bürgermeister. Das Gericht hatte auch bestätigt: Das bisherige Parlament dürfe weiterarbeiten, bis ein neues feststeht. Auch bisher getroffene Entscheidungen seien weiterhin gültig.
Den Ball sieht Oltmann nun beim Verfassungsgericht. „Die Entscheidung, die getroffen wird, wird natürlich von allen befolgt werden, gar keine Frage. Unabhängig davon, ob man dem Gericht in der Meinung folgt oder nicht.“ Das endgültige Urteil soll Ende des Jahres fallen. 90 Tage nach dem Urteil muss die Wahl stattfinden, also im Frühjahr 2023. Bei den vielen Eventualitäten bleibt Oltmann gelassen: „Man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.“
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