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Zwei der Angeklagten sitzen neben ihren Anwälten im Gerichtssaal und verdecken ihre Gesichter.

© Paul Zinken/dpa

„Big Maple Leaf“: Clan-Mitglied akzeptiert Strafe für Berliner Goldmünzen-Diebstahl

Einer von drei Verurteilten im Prozess um die 100-Kilo-Goldmünze aus dem Bodemuseum hat seine Revision zurückgezogen. Sein Urteil ist rechtskräftig.

Das Strafurteil zum spektakulären Diebstahl einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum ist in einem Fall rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Der 23 Jahre alte Wissam R., Mitglied einer polizeibekannten, arabischstämmigen Großfamilie, hat seine Revision gegen den Schuldspruch und die Verurteilung wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten zurückgenommen, wie das Landgericht Berlin am Dienstag mitteilte.

Die beiden übrigen verurteilten Männer, Wissams Cousin Ahmed R. und Dennis W., beide 22 Jahre alt, hielten ihre Rechtsmittel aufrecht erhalten, so dass der Bundesgerichtshof entscheiden muss, ob das Urteil Bestand hat.

Das Berliner Landgericht hatte im Februar wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall gegen zwei Männer aus einer polizeibekannten, arabischstämmigen Großfamilie eine Jugendstrafe von jeweils viereinhalb Jahren Haft verhängt. Ein Ex-Wachmann, der nach Überzeugung des Gerichts das Museum auskundschaftete, bekam drei Jahre und vier Monate Gefängnis.

Die Münze „Big Maple Leaf“ mit einem Wert von 3,75 Millionen Euro war in der Nacht zum 27. März 2017 aus einer Vitrine gestohlen und mit Schubkarre und Rollbrett abtransportiert worden. Die Diebe waren durch ein Fenster eingestiegen. Die Beute ist bis heute verschwunden und wurde vermutlich zerstückelt und verkauft.

Eigentümer bekommt auch keinen vollen Schadensersatz

Parallel zum Strafverfahren entschied das Berliner Landgericht am im März dieses Jahres, dass der Eigentümer der Münze keinen Anspruch auf vollständigen Schadenersatz gegenüber seiner Versicherung hat. Die Versicherung hatte nur 20 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt, etwa 800.000 Euro. Der Eigentümer, der die Münze an das Museum ausgeliehen hatte, verlangte weitere 3,36 Millionen Euro.

Das Gericht argumentierte jedoch, die Sicherheitsmaßnahmen im Museum seien vernachlässigt worden. So sei die elektronische Überwachung des bei dem Einbruch benutzten Fensters seit längerem defekt gewesen. Das habe zu einer Erhöhung des Risikos geführt. Dieses Sicherheitsniveau sei vom Bode-Museum auch nicht durch andere Schutzmaßnahmen ausgeglichen worden. (Tsp, dpa)

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