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Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen: Mehrere Berliner Bezirke schränken das Böllern zum Jahreswechsel ein
Allgemeines privates Feuerwerk ist in Deutschland nur zu Silvester erlaubt. Aber auch an Silvester gilt das nicht für den ganzen Tag, sondern in manchen dicht besiedelten Gegenden erst ab abends.
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Rund drei Wochen vor Silvester haben mehrere Berliner Bezirke darauf hingewiesen, dass privates Böllern nur zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem Neujahrsmorgen um 7 Uhr erlaubt ist. Das wird seit Jahren so gehandhabt.
In den Tagen vor Silvester ist privates Feuerwerk ohnehin gesetzlich nicht erlaubt. Am 31. Dezember dann schon, aber viele Gemeinden und Bezirke erlauben speziell die Böller erst ab 18 Uhr.
Regeln für Pyrotechnik mit Knallwirkung
In Berlin hatten die Ordnungsämter von Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf in der vergangenen Woche eine entsprechende sogenannte Allgemeinverfügung für Pyrotechnik „mit ausschließlicher Knallwirkung“ erlassen. Ohne diese Allgemeinverfügung würde das Böllern von Silvester bis Neujahr rund um die Uhr erlaubt sein.
Friedrichshain-Kreuzberg folgte am Montagmorgen. Weitere Bezirke hatten in den vergangenen Jahren ebenfalls reagiert. Bei einem Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Bundesweit ist in der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ der Gebrauch von Feuerwerk geregelt. Zu den üblichen Feuerwerkskörpern für Silvester der Kategorie F 2 heißt es dort, während des ganzen Jahres sei das nur erlaubt für Personen mit besonderen Genehmigungen.
Aber für Silvester gilt die Ausnahme: „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Behörden können diesen Zeitraum in dicht besiedelten Gemeinden für die reinen Böller aber noch weiter einschränken.
Aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hieß es, die Landesebene habe sich für diese spezielle weitere Einschränkung nicht mehr für zuständig erklärt, sodass „die Bezirke agieren bzw. entscheiden müssen, ob sie die Regelung treffen“.
Behörde warnt vor missbräuchlichem Böllern
In Reinickendorf hieß es zur Begründung: „In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden. Diese Praxis stellt eine besondere Gefahr dar, da sie den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört. Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht. Zudem verursacht der Lärm Stress und Ängste bei Tieren und Menschen, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann.“ (Tsp, dpa)
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