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Buchstaben als Politikum: Zweijähriger Kurde wird wegen Vornamens staatenlos

Weil sein kurdischer Vorname verboten ist, wird ein zweijähriger Kurde in Berlin staatenlos. Das türkische Konsulat bestätigte, dass mehrere Buchstaben nicht verwendet werden dürfen - auch wenn es sich um einen berühmten Dichter handelt.

Mehmet Özbay kam vor sechs Jahren als politischer Flüchtling aus der Türkei nach Berlin und hoffte, sich nicht länger mit türkischen Behörden auseinandersetzen zu müssen. Doch nun ist sein zweijähriger Sohn staatenlos, weil das türkische Konsulat den Vornamen Cigerxwin ablehnt, der in der Geburtsurkunde des Kindes steht. Das Generalkonsulat in der Heerstraße begründete die Ablehnung im Juli schriftlich: „Hiermit wird bescheinigt, dass die Buchstaben X, W und Q in türkischen Vor- und Familiennamen nicht verwendet werden dürfen“, heißt es in dem Bescheid. Die drei Buchstaben kommen im kurdischen, nicht aber im türkischen Alphabet vor.

Ein Mitarbeiter des Konsulats erklärte dem Tagesspiegel, dass es sich dabei „nicht um ein Verbot für kurdische Namen“ handle. Die Auslandsvertretung setze lediglich eine Regelung aus der Türkei um: Dort gab es unter dem Druck der Europäischen Union in 2002 zwar Lockerungen des Kurdischverbots und in 2005 einen Erlass des Innenministeriums in Ankara, der kurdischen Eltern offiziell billigt, ihren Kindern Namen in der eigenen Muttersprache zu geben. Doch die Buchstaben Q, W und X dürfen darin weiterhin nicht vorkommen – ein Umstand, der unzählige kurdische Namen de facto verbietet.

Der 44-jährige Özbay hatte sich nicht entsprechend informiert, bevor er seinem Kind den Namen eines berühmten kurdischen Dichters gab. Dass ihrem Sohn deswegen die türkische Staatsbürgerschaft verweigert werden kann, haben die Özbays erst erfahren, als die Eltern im Frühling einen Ausweis für ihn beantragten. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass sich die Türkei auch in Deutschland bei Namen einmischt“, erklärt Özbay. Doch nicht nur türkische Behörden mischen sich ein: Erst vor wenigen Wochen wurde vor dem Kammergericht ein Fall verhandelt, bei dem das Standesamt Charlottenburg den Namen „Djehad“ ablehnte. Die Behörden sahen das Kindeswohl gefährdet, weil es in Deutschland oft in Verbindung mit islamistischem Terrorismus gebracht werden könnte. Das Gericht entschied zugunsten des ägyptischen Vaters und bezeichnete den Namen als unbedenklich.

Namen als Politikum – ein Phänomen, das in der Einwanderungsgesellschaft nicht ausbleibt. Ob es nun kommunistische Türken sind, die ihre Kinder „Devrim“ (Revolution) nennen oder irakische Kurden, deren Nachwuchs programmatisch „Kurdistan“ heißen soll – Konflikte aus anderen Ländern münden immer wieder in Berliner Standesämter, wo Kinder ihre Geburtsurkunden erhalten. Riza Baran, Vorsitzender der Kurdischen Gemeinde Berlin, kennt viele Fälle, in denen Namen zu Streitigkeiten mit dem türkischen Konsulat führten. „Die meisten Berliner Kurden haben deshalb zwei Namen“, erklärt er: einen offiziellen türkischen, für das Konsulat, und einen inoffiziellen kurdischen, für den Alltag. Um diesen Misstand zu beheben, will der Kurdenvertreter beim Generalkonsul um einen Termin bitten. „Wegen solchen Lapalien sollten wir uns nicht in die Haare kriegen“, sagt er.

Baran verweist auf die großen Fortschritte, die derzeit in der Türkei zugunsten der kurdischen Minderheit erreicht werden. „Die Vertretung in Deutschland hat den politischen Richtungswechsel offenbar noch nicht mitbekommen.“ Verboten sind die Buchstaben W, Q und X in der Türkei aufgrund eines Gesetzes von 1928, nachdem Staatsgründer Atatürk die lateinische Schrift einführen ließ. Ihr Gebrauch wird jedoch hauptsächlich nur dann geahndet, wenn es um Kurden geht. Die Veröffentlichung kurdischer Texte mit W und X etwa führte schon oft zu Geldbußen und Haftstrafen. Gleichzeitig gehören die vermeintlich untürkischen Buchstaben längst zum türkischen Alltag: Seit über 15 Jahren gibt es einen Fernsehsender namens „Show-TV“, an vielen öffentlichen Toiletten in der Türkei hängt ein „WC“-Schild und vornehme Geschäfte dürfen sich problemlos „Boutique“ nennen. W, Q und X sind zudem auf jeder türkischen Tastatur vorhanden.

Laut Medienberichten denkt die Regierung in Ankara darüber nach, das Buchstabenverbot in naher Zukunft aufzuheben. Bis dahin hat der zweijährige Berliner Botan Cigerxwin Özbay offenbar keine Aussicht auf einen türkischen Pass. „Ich will nicht, dass er einen Flüchtlingsstatus bekommt, wie ich“, sagt Vater Özbay. Er hofft auf die Hilfe der deutschen Verwaltung und hat inzwischen die Ausländerbehörde angeschrieben. Er bittet sie um einen Behelfsausweis, damit die Familie sich frei bewegen könne. „Noch haben wir keine Antwort“, sagt Özbay. Er ist ratlos. Dennoch steht für den Kurden fest: Den Namen des Kindes nachträglich ändern – wie es das türkische Konsulat vorschlägt – wird er nicht.

Ferda Ataman

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