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Höchstrichterliche Angelegenheit: Der 5. Strafsenat des BGH am Dienstag vor Beginn der Revisionsverhandlung zum Berliner Rocker-Mord am Dienstag.

© Jan Woitas/dpa

Hells-Angels-Prozess: Bundesgerichtshof verhandelt über Rocker-Mord in Berliner Wettbüro

Der 5. Strafsenat des BGH überprüft die Urteile zu tödlichen Schüssen im Berliner Rocker-Milieu. Acht Angeklagte waren zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Acht Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall verhandelt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig überprüft die Urteile gegen Mitglieder der Rocker-Gruppe Hells Angels und ihren Berliner Chef Kadir P.

Sie sollen 2014 überfallartig in das Lokal gestürmt sein und einen 26-Jährigen erschossen haben. Hintergrund sollen Rivalitäten zwischen dem Opfer und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels gewesen sein.

Das Landgericht Berlin hatte acht Angeklagte wegen Mordes und den Rocker-Chef wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie legten Revision ein.

Auch die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen das Urteil, weil das Landgericht den Männern zwei Jahre ihrer Strafen als verbüßt angerechnet hatte. Das Gericht gewährte einen Strafrabatt von zwei Jahren wegen Ermittlungspannen der Polizei.

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Es geht um den Vorwurf, dass Beamte des Landeskriminalamts (LKA) zwingend gebotene Maßnahmen unterlassen und somit 2014 womöglich den Mord in dem Reinickendorfer Wettbüro billigend in Kauf genommen hätten.

Der BGH hat zwei Tage für die mündliche Verhandlung am Dienstag und Mittwoch angesetzt. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst offen. (Tsp, dpa)

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