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Empfohlener Umzug: Bundesregierung: Bonn-Berlin-Gesetz bleibt

Nach den Berichten, dass eine von Guttenberg eingesetzte Kommission den Umzug des Verteidigungsministeriums nach Berlin empfiehlt, erklärte die Bundesregierung am Bonn-Berlin-Gesetz festhalten zu wollen. Auch Guttenbergs Ministeriums will sich daran halten.

Die Bundesregierung hält am Bonn-Berlin-Gesetz, das die Aufteilung der Bundesministerien zwischen beiden Städten regelt, fest. Es gebe keine Überlegungen oder Pläne, das Gesetz aufzukündigen, stellte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin klar. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Steffen Moritz, sagte ebenfalls, klar sei, dass das Bonn-Berlin-Gesetz eingehalten werde und sich Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) an dessen Geltung halte. Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte sind Berichte, wonach die von Guttenberg eingesetzte Kommission zur Reform der Bundeswehr empfiehlt, die noch in Bonn verbliebenen Ministeriumsteile in die Hauptstadt zu holen. Moritz betonte, der Bericht liege im November vor. Erst dann werde der Minister diesen bewerten. Guttenberg selbst sagte dem "Bonner General-Anzeiger" (Freitagausgabe), es sei noch nichts entschieden. Es sei aber klar, "dass sich mit einer Reform unserer Streitkräfte auch der zivile und ministerielle Teil wird ändern müssen".

Die sechs Ministerien Agrar, Verteidigung, Gesundheit, Umwelt, Bildung und Entwicklungshilfe haben nach dem Bonn-Berlin-Gesetz von 1991 ihren Hauptsitz in Bonn. Zusätzlich unterhalten Kanzleramt und alle anderen Ressorts dort Außenstellen. dapd

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