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Landgericht in Frankfurt (Oder): Bushido gewinnt Zivilprozess gegen Abou-Chaker
Parallel zum Strafprozess in Berlin hatten sich der Rapper und der Clanchef auch um Grundstücke in Brandenburg gestritten. Bushido bekam nun Recht.
Stand:
Parallel zum Strafprozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker in Berlin hat der Rapper Bushido (42) einen Zivilprozess um eine gemeinsame Immobiliengesellschaft gegen seinen Kontrahenten gewonnen. Dabei ging es um ein Grundstück in Rüdersdorf bei Berlin mit vielen Immobilien, berichtete Gerichtssprecher Jasper Schüler-Dahlke am Montag.
Bushido habe für das Immobiliengeschäft ursprünglich mit Arafat Abou-Chaker eine Gesellschaft gegründet, berichtete der Sprecher. Nachdem es zum Zerwürfnis zwischen den beiden gekommen sei, habe Bushido die Gesellschaft aufgelöst und in dem Zivilprozess beantragt, als alleiniger Besitzer im Grundbuch eingetragen zu werden.
Dem habe das Gericht in seinem Urteil am Montag stattgegeben, berichtete Schüler-Dahlke. Allerdings müsse Bushido seinem ehemaligen Geschäftspartner 126 000 Euro plus Zinsen Entschädigung zahlen und noch bestehende Bankschulden übernehmen.
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Derzeit läuft gegen Arafat Abou-Chaker auch ein Strafprozess am Berliner Landgericht.
Dem 44-Jährigen werden Straftaten zum Nachteil des Rappers vorgeworfen – versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung. Bushido und der Clanchef waren einst Partner im Musikgeschäft. Zu den Straftaten kam es laut Anklage, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst hatte. (dpa)
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