Berlin: Charlottenburg-Wilmersdorf: Büro statt Wohnung: Bezirk gibt kontra
Das Bezirksamt will gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen. Die 10.
Von Cay Dobberke
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Das Bezirksamt will gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen. Die 10. Verwaltungsgerichtskammer hatte einem Charlottenburger Hauseigentümer in einem Eilverfahren gestattet, einem Steuerberater eine Sechs-Zimmer-Wohnung als Praxis zu überlassen, da es keinen Wohnraummangel mehr gebe (wir berichteten). Der Bezirk strebt eine "grundsätzliche Klärung" an. Der Beschluss weiche von der bisherigen OVG-Rechtsprechung ab.
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