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Berlin: Der nette Fremde wurde dem Kind zum Verhängnis Haftstrafe gegen 39-Jährigen, der sich an einer Siebenjährigen verging / Das Mädchen wartete am Bahnhof auf seine Mutter.

Die kleine Laura (Name von der Redaktion geändert) sah die schönen Blumen, die am S-Bahnhof verkauft wurden. Sie kam auf die Idee, ihre Mutter mit einem Strauß zu überraschen.

Die kleine Laura (Name von der Redaktion geändert) sah die schönen Blumen, die am S-Bahnhof verkauft wurden. Sie kam auf die Idee, ihre Mutter mit einem Strauß zu überraschen. Geld aber hatte sie nicht in der Tasche. Sie sprach am 24. Juli Rainer C. an, der so freundlich wirkte. Der 39-Jährige sprach von einem Mobiltelefon, das er ihr schenken könnte. Laura vertraute ihm. Sie ging mit in seine Weddinger Wohnung. Wenig später gab es für das Mädchen kein Entkommen mehr. Der nette Fremde verging sich an ihr. Gestern legte er unter Tränen ein Geständnis vor dem Berliner Landgericht ab.

„Es war auf keinen Fall geplant, ich kann mir das Ganze bis heute nicht erklären, ich kann es einfach nicht nachvollziehen, wie es dazu kam“, schluchzte der Angeklagte. Er, damals arbeitslos, geschieden, verschuldet und lebensmüde, habe eigentlich nur noch an Suizid gedacht. Er habe sein Hab und Gut verschenken wollen, auch das Mobiltelefon. Ein kleines Mädchen mit in seine Wohnung zu nehmen sei „absolut ungewöhnlich“. Rainer C. hatte sofort die Tür abgeschlossen. In diesem Moment ahnte das Mädchen wohl die Gefahr. Sie versuchte, die Wohnung zu verlassen, gab vor, sie wolle die Toilette benutzen. Doch es war zu spät. Der 1,90 Meter große Mann griff sich das Kind, trug es zum Bett. Er hielt Laura Mund und Nase zu und vergewaltigte die Siebenjährige.

Er wolle wenigstens jetzt, im Prozess, für „Schadensbegrenzung“ sorgen, sagte der Angeklagte gestern. Nach seinem Geständnis blieb dem Mädchen wenigstens eine Aussage vor Gericht erspart. Nach der schrecklichen Begegnung mit dem Mann hatte sie sich sofort ihren Eltern anvertraut, sehr präzise Täter und Tatort beschrieben. Rainer C. wurde noch am selben Tag festgenommen. Eine Gutachterin sagte, der Angeklagte leide seit seiner Jugend unter sexuellen Funktionsstörungen, sei kontaktarm. Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs wurde Rainer C. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Aufgrund des Geständnisses sei die Strafe deutlich niedriger ausgefallen, hieß es im Urteil. Die Strafkammer ging von ehrlich gemeinter Reue aus.

Kerstin Gehrke

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