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Berlin: „Der Senat hat keinen Druck ausgeübt“ BSR und BVG gehören weiter zum Öffentlichen Arbeitgeberverband

Warum sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) weiterhin Mitglieder im Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, obwohl das Land Berlin dort ausgetreten ist? Das hängt mit ihrer unterschiedlichen rechtlichen Position zusammen: Anders als die Bezirks und Senatsverwaltungen, die direkt zum Land gehören, sind sie Anstalten des öffentlichen Rechts und gelten deshalb als eigenständige Unternehmen und Arbeitgeber.

Warum sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) weiterhin Mitglieder im Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, obwohl das Land Berlin dort ausgetreten ist?

Das hängt mit ihrer unterschiedlichen rechtlichen Position zusammen: Anders als die Bezirks und Senatsverwaltungen, die direkt zum Land gehören, sind sie Anstalten des öffentlichen Rechts und gelten deshalb als eigenständige Unternehmen und Arbeitgeber. Einen Austritt könnten nur ihre Aufsichtsräte beschließen. Nun hat Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) zwar in beiden den Vorsitz, weil die öffentlichen Unternehmen zu hundert Prozent dem Land gehören – doch in dieser Position habe er nirgendwo zum Austritt gedrängt, sagt sein Sprecher Christoph Lang. Dazu gebe es keinen Grund, weil der Senat der BVG und BSR klare Ziele setze, „für deren Erfüllung sie allein verantwortlich sind.“ So müsse die BSR längerfristig ihre Tarife senken und die BVG auf Zuschüsse verzichten. Lang: „Ob sie das durch den Verzicht auf Tarifsteigerungen oder Rationalisierungen erreichen, ist uns egal.“ cs

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