Berlin: Die späte Rechnung zahlt das Land
Über Jahre kassierten Bezirke zu Unrecht bei Hausbesitzern, jetzt müssen sie 7,5 Millionen Euro zurückgeben – aber Berlin springt ein
Weil die Wohnungsämter der Bezirke zu viel kassiert haben, muss Berlin nun rund 7,5 Millionen Euro zahlen. Es geht um die inzwischen entfallene Zweckentfremdungsgebühr für die gewerbliche Nutzung einer Wohnung, als Büro, Anwaltskanzlei oder Arztpraxis, die über Jahre von Hauseigentümern kassiert wurde – zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) 2004 bestätigte. Demnach waren die Abgaben seit dem 1. September 2000 rechtswidrig, weil spätestens seit diesem Zeitpunkt kein Wohnraummangel mehr bestanden habe.
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist am stärksten betroffen. Allein dort wurden Immobilienbesitzern seit November in 80 Fällen insgesamt 450000 Euro erstattet. Die Abarbeitung noch offener Ansprüche werde bis Mitte des Jahres dauern, sagte der für Wohnen zuständige Stadtrat Joachim Krüger (CDU). Nach seiner Schätzung werden sich die Rückzahlungen am Ende auf 1,5 Millionen Euro summieren.
Trotzdem atmen Bezirkspolitiker auf: Entgegen ursprünglichen Befürchtungen müssen die Bezirke die zusätzlichen Ausgaben nicht selber tragen, sondern nur vorschießen. Später bekommen sie die Summen aus dem Landesetat ersetzt. Im Rahmen der so genannten Basiskorrektur könne dies zum Jahresende beantragt werden, bestätigte die Senatsfinanzverwaltung. Die Gesamtsumme von 7,5 Millionen Euro gilt dort als zu erwartender Maximalbetrag. Einen genauen Überblick hat die Behörde noch nicht.
Der Finanzausgleich durch den Senat sei nur fair, sagt Baustadtrat Franz Schulz (Grüne) aus Friedrichshain-Kreuzberg. Schließlich hätten die Bezirke die Zweckentfremdungsabgabe zwar kassiert, doch sei das Geld in die Wohnungsbauförderung des Landes geflossen. In Friedrichshain-Kreuzberg belaufen sich die Rückzahlungsansprüche auf 210000 Euro. Laut Schulz bestand unter Ex-Bausenator Peter Strieder (SPD) die Gefahr, dass der Bezirk die Kosten hätte tragen müssen.
Im Bezirk Mitte wurden bisher 245000 Euro zurückgezahlt. Wohnungsamtsleiter Hermann Heil schätzt, dass dies einem Drittel der Gesamtsumme entspricht. Es gebe mehrere hundert Ansprüche von Grundeigentümern.
Die Urteile gegen die Zweckentfremdungsverordnung hatten fünf Kläger in Musterprozessen erreicht. Das Land Berlin unterlag in mehreren Instanzen. Zuletzt hatte die Abgabe fünf Euro pro Quadratmeter betragen. Dagegen klagte unter anderem ein Arzt, der seine Praxis in einem Mietshaus hatte. Trotz seines Arguments, die Räume an einer stark befahrenen Straße seien gar nicht zum Wohnen geeignet, sollte er für die Zweckentfremdung zahlen. Eine andere Klage kam von einem Hotel, das monatlich 3000 Euro zahlen musste, weil das Gebäude als Wohnhaus geplant war.
Der Berliner Mieterverein bestreitet, dass es keinen nennenswerten Wohnungsmangel in Berlin mehr gebe. Vor allem „in bürgerlichen Bezirken wie Schöneberg oder Charlottenburg-Wilmersdorf“ könnten Normalverdiener kaum eine bezahlbare Mietwohnung finden, sagte Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter. Auf Grund der Urteile entwickele sich der Markt sogar „gegen die Interessen der meisten Hauseigentümer“, so Vetter. Für Anwälte oder Ärzte sei es nun interessanter, Wohnungen umzunutzen – und das bedeutet, laut Vetter: „Der Büroleerstand nimmt weiter zu.“