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Dokumentiert: Wie kompliziert es ist, in Berlin einen Zebrastreifen anzulegen

Der Tempelhof-Schöneberger SPD-Bezirksverordnete Axel Seltz hat dokumentiert, wie bürokratisch es selbst bei kleinen Dingen wie der Anlage eines Zebrastreifens in Berlin zugeht.

BVV-Verkehrsausschuss: Frau Heiß legt als "Bericht aus dem Bezirksamt" einen Überblick vor, welche Schritte unternommen werden müssen, um im Lande Berlin einen Zebrastreifen zu errichten. Zusammenfassung: Dauert von der Anregung bis zur Fertigstellung drei Jahre!

Die Errichtung einer Ampel dürfte kaum schneller gehen. Alles in allem frustrierend:

"Planungs- und Anordnungsverfahren von Fußgänger-Querungshilfen

Auf Wunsch der Ausschuss-Mitglieder wird das übliche Verfahren im Folgenden beschrieben:

Verfahren für die Anlage von FGÜ („Zebrastreifen“)

1. Hinweis aus der Bevölkerung/BVV/Träger von Schulen, KiTa´s usw. an das BA

2. Weiterleitung durch BA an AG „Förderung des Fußverkehrs“ (AGFFV) bei der SenUVK (Mitglieder dort: SenUVK, Ing.-Büro i.A. der SenUVK, VLB-B, SGA der Bezirke, Polizei, je nach Bedarf: OrdSV der Bezirke, BVG)

3. AGFFV veranlasst Prüfung der Notwendigkeit einer Querungshilfe bzw. der Auswahl der für die Situation „richtigen“ Querungshilfe (u.a. Verkehrszählungen, Ortstermine, Abstimmungsrunden)

4. AGFFV entscheidet, ob/welche QH angelegt werden soll (z.B. hier: FGÜ mit baulichen Anpassungen, z.B. zusätzlich Mittelinsel und/oder Gehwegvorstreckungen)

5. VLB-B erteilt verkehrsrechtliche AO auf der Grundlage von Zeichnungen des Ing.-Büros/AN der SenUVK

6. SGA des Bezirks erstellt Kostenschätzung, teilt der AGFFV den vsl. Mittelbedarf mit

7. AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann Mittel für Planung bzw. Bauausführung vsl. z.V. gestellt werden können.

8. AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Planung.

9. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der baulichen Änderungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Ing.-Büros, erteilt den Zuschlag, beauftragt Ing.-Büros.

10. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Ing.-Planungen.

11. Im Ergebnis der Ingenieurplanungen: Fortgeschriebene Kostenberechnung, SGA teilt AGFFV den aktualisierten Mittelbedarf für die Bauausführung mit.

12. AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann die Mittel für die Bauausführung z.V. gestellt werden können.

13. AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Bauausführung.

14. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen incl. Fahrbahnmarkierung und Verkehrsbeschilderung, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Firmen, erteilt den Zuschlag, beauftragt Firmen.

15. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Bauausführung, teilweise werden Bauleitungsaufgaben an externe Ing.-Büros vergeben. Beim SGA bleiben auf jeden Fall die „nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben“. Zeitverluste ergeben sich hier häufig, in wechselnder Größenordnung, durch Warten auf verkehrsbehördliche AO der Baustellenabsperrung durch die VLB-A).

16. SGA nimmt in Abstimmung mit SenUVK und der zuständigen Verkehrsbehörde (VLB-B oder bezirkliche OrdSV) die fertigen Leistungen ab und in Betrieb.

17. Sobald Rechnungen von Ing.-Büros bzw. Baufirmen vorliegen und geprüft sind, fordert das SGA die auszuzahlenden Beträge bei der AGFFV an.

18. Die AGFFV stellt die Mittel auf einem Konto der SenUVK bereit, auf das Mitarbeiter_innen des SGA auf Antrag Zugriff erhalten (haben). Wenn die Mittel auf dem Konto sind, kann das SGA damit die Rechnungen der Firmen bezahlen. Aktuell beträgt der Zeitbedarf für die Punkte 1 bis 16 i.d.R. ca. 3 Jahre.

Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsanlagen, im Moment der Verkehrsfreigabe, verkehrssicher (sonst dürfte der Straßenbaulastträger SBLT) diese nicht dem Verkehr freigeben). Sollten dem SBLT Hinweise zugehen, dass eine Verkehrsanlage nicht „verkehrssicher“ ist, wird er unverzüglich tätig, indem er entsprechende Prüfungen veranlasst und, im Ergebnis der Prüfungen, ggf. erforderliche Maßnahmen ergreift, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.

Bezug nehmend auf Fußgänger-Querungshilfen bedeutet das:

Hinweise von Bezirksverordneten, aus der Bevölkerung, von Elternvertretungen von Schulen bzw. KiTa´s usw. usf., über einen Bedarf an Querungshilfen werden durch das Bezirksamt stets unverzüglich an die zuständige Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußverkehrs bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.

Dort werden sie, unter Einschaltung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden und weiterer Dienststellen des Landes bzw. des Bezirkes, der Polizei usw., geprüft und entschieden, ggf. erfolgt eine verkehrsbehördliche Anordnung. Wenn dort tatsächlicher Bedarf an einer baulichen Querungshilfe festgestellt wird, dann wird die Maßnahme in eine bei der Arbeitsgruppe geführte Prioritätenliste für Gesamtberlin und entsprechend der dort vorhandenen Finanzmittel eingeordnet. Daraus folgend, werden dem Bezirksamt dann durch die Senatsverwaltung Finanzmittel für die Planung bzw. Bauausführung in einem der folgenden Haushaltsjahre in Aussicht gestellt bzw. zugewiesen. (Das Bezirksamt verfügt über KEINE eigenen Mittel, um Querungshilfen zu planen bzw. zu bauen.) Das Bezirksamt führt die Planung und Bauausführung dann in sog. „auftragsweiser Bewirtschaftung“ für die Senatsverwaltung durch (Mitarbeiter_innen des Bezirksamtes erhalten Zugriff auf Konten der Senatsverwaltung, auf denen die Mittel auf Anforderung bereitgestellt werden).

Eine flächendeckende Ausstattung aller Standorte von Schulen, KiTa´s, Seniorenheimen usw. mit baulichen „Querungshilfen“ würde die personellen und finanziellen Möglichkeiten sprengen, und wäre vsl. gar nicht erforderlich. Ob an einem solchen Standort, oder anderswo, eine bauliche Querungshilfe tatsächlich benötigt wird bzw. „fehlt“, kann immer nur Ergebnis einer Prüfung und Bewertung im konkreten Einzelfall sein. Dazu hat sich das o.g. Verfahren bewährt."

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