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Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland (l) und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch.

© dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

Tagesspiegel Plus

Doppelte Gebühr bei erneutem Einbürgerungsantrag: Berliner Innenverwaltung lehnt Forderung nach Erstattung ab

Betroffene, die in den Bezirken ihren Antrag stellten, erwägen nach der Zentralisierung eine erneute Antragstellung. Doch dann müssen sie auch wieder zahlen.

Stand:

Die Berliner Innenverwaltung erteilt der Forderung der Grünen-Fraktion und von Betroffenen nach einer Gebührenerstattung bei einem erneut gestellten Einbürgerungsantrag eine Absage. „Wer ein zweiten ‚digitalen‘ Antrag stellt, löst damit ein weiteres gebührenpflichtiges Verfahren im Landesamt für Einwanderung (Lea) aus, eine Erstattung oder ein Erlass der von den Bezirken vereinnahmten Gebühren durch das Lea ist nicht möglich“, heißt es dazu auf Anfrage von der Innenverwaltung. 

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