
© dpa / Stefan Puchner
Ehefrau mit Kissen erstickt: 78-Jähriger gesteht vor Berliner Landgericht unter Tränen
Nach 40 gemeinsamen Jahren tötet ein Pensionär seine schwerkranke Frau. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Totschlag zur Last. Vor Gericht schilderte er nun die Tat.
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Es war Liebe auf den ersten Blick, es folgten 40 wunderbare Jahre. „In guten wie in schlechten Tagen – das Versprechen haben wir uns gegeben“, erklärte der Angeklagte, Karl-Heinz N., am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht und gestand das bittere Ende. „Ich habe meine Frau getötet, indem ich ihr ein Kissen auf Mund und Nase drückte“, so der 78-Jährige. Aus Verzweiflung und Überforderung sei es geschehen. Danach habe er versucht, sich selbst zu töten.
Die Anklage lautet auf Totschlag. Am 31. Mai vorigen Jahres habe er seiner Frau, die unter einer massiven Herz-Kreislauf-Erkrankung gelitten habe, in der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Hakenfelde umgebracht, so die Staatsanwaltschaft.
Der deutsche Angeklagte hatte laut Ermittlungen nach der Tat einen Abschiedsbrief an die gemeinsame Tochter geschrieben und sie darin um Verzeihung gebeten, dann telefonisch die Polizei informiert und die Tür der in der dritten Etage gelegenen Wohnung geöffnet, bevor er schließlich über das Balkongeländer des Hauses gesprungen war. Sanitäter hatten ihn gerettet.
N. und die Norwegerin hatten sich im Urlaub auf Zypern kennengelernt. Sie wurden Eltern einer Tochter, führten ein schönes Leben. Bis gesundheitliche Probleme der Frau zunahmen. Er pflegte die 79-Jährige – „ich habe wirklich alles gemacht“, so der Senior.
Im Herbst 2021 habe er sich erfolglos um externe Hilfe bemüht. N. gab, bei seiner Krankenkasse angerufen und auf eine Haushaltshilfe gehofft zu haben. Letztendlich sei jedoch nur eine telefonische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt. Dabei habe seine Frau behauptet, es gehe ihr sehr gut. Tatsächlich sei sie nur noch Haut und Knochen gewesen, habe kaum atmen können. Schließlich habe er sie getötet – „für mich war es unerträglich, sie so leiden zu sehen“.
Für den Prozess gegen den 78-Jährigen, gegen den kein Haftbefehl erlassen wurde, sind drei weitere Tage bis zum 15. Februar geplant. (mit dpa)
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