
© Helmut Vogler
„Ich schäme mich, ich bereue es sehr“: Ehemaliger Ausbilder hat Jugendliche missbraucht – Bewährungsstrafe
Verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs: Der Familienvater unterrichtete junge Rettungsschwimmer – und nutzte deren Vertrauen aus.
Stand:
Die Schüler, die er ehrenamtlich unterrichtete, wollten Rettungsschwimmer oder Rettungsbootführer werden. Sie sahen zu ihm auf. Der inzwischen 51-Jährige aber nutzte seine Vertrauensstellung laut Ermittlungen mehrfach aus: Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen musste sich der Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. „Ich schäme mich, ich bereue es sehr“, erklärte der Familienvater.
Fünf Taten zwischen Juli 2015 und Sommer 2018, betroffen drei 16- und 17-Jährige. Es waren sexuelle Berührungen. In Aussagen bei der Polizei machten die drei Jugendlichen deutlich, dass ihr damaliger Ausbilder bei Annäherungsversuchen ein Nein akzeptiert habe – „dann war Schluss“.
Der Angeklagte sprach von Gefühlen. Erst im Nachhinein sei ihm klar geworden, dass es keine Begegnungen auf Augenhöhe waren. „Ich habe zu spät erkannt, dass es falsch war.“ Über 20 Jahre sei er ehrenamtlich stark engagiert gewesen – „ich wollte helfen, nicht schaden“. Als die sexuellen Kontakte bekannt wurden, wurde der damalige Leiter einer Wasserrettungsstation sofort suspendiert. Das war im Juli 2019.
Das Gesetz schützt die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit einem abgestuften System: Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie eigenverantwortlich über sexuelle Kontakte entscheiden können. Handlungen sind strafbar, wenn der Täter sie „unter Ausnutzung einer Zwangslage“ verübt.
[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]
Körperliche Gewalt hat der Angeklagte nicht eingesetzt. Doch er war der Ausbilder. „Die 16- und 17-Jährigen waren ihm schutzbefohlen, das macht es strafbar“, so der Ankläger. Der damalige Ausbildungsleiter habe das Vertrauensverhältnis ausgenutzt.
Der Amtsrichter entschied auf eine Strafe von zehn Monate Haft auf Bewährung. Zudem soll der Angeklagte insgesamt 4000 Euro an zwei der jungen Männer zahlen und Beratungsgespräche in einer therapeutischen Einrichtung wahrnehmen.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: