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Die Rummelsburger Bucht: Auch nach zwei Jahren liegt noch kein Bauantrag von Coral World beim Lichtenberger Bauamt vor.

© imago images/Jürgen Ritter

Konflikt in der Rummelsburger Bucht: Eilantrag gegen Bebauungsplan Ostkreuz eingereicht

Zwei Organisationen klagen gegen das Land Berlin und das Bezirksamt. Das könnte Einfluss auf die Pläne von „Coral World“ in der Rummelsburger Bucht haben.

Schon länger ist bekannt, dass der Verband Naturfreunde e.V. gemeinsam mit der Initiative „Bucht für Alle“ wegen des Bebauungsplans Ostkreuz gegen das Land Berlin und das Lichtenberger Bezirksamt klagt. Am 6. April hat der Verband jetzt einen Eilantrag bei Gericht eingereicht, der das Verfahren und die finale Entscheidung darüber, ob der B-Plan rechtmäßig ist, beschleunigen könnte.

Wird dieser positiv beschieden, müssten die Baumaschinen auf dem Gelände erst einmal still stehen. Die Gelder für die entstehenden Anwaltskosten wurden via Crowdfunding gesammelt, mehr als 17.000 Euro kamen zusammen.

Erhalten die Kläger*innen Recht, könnte das vor allem Einfluss auf die Pläne der Aquarienkette „Coral World“ haben. Sie plant auf dem Gelände an der Kynaststraße ein Wasserhaus und eine Parkanlage. Coral World ist eine der Investor*innen, die Teile der letzten großen Berliner Freifläche 2016 vom Land Berlin gekauft hat. Daraufhin bildete sich unter anderem die Initiative „Bucht für Alle“, die sich für eine gemeinwohlorientierte Nutzung des Geländes einsetzt. Trotz gut besuchter Demonstrationen und lautem Protest vor und in dem Saal der Bezirksverordnetenversammlung, wurde der B-Plan am 29. April 2019 beschlossen.

Der B-Plan legt fest, wie die Flächen des Geländes genutzt werden müssen. Coral World hat sich mit dem Kauf der Fläche dazu verpflichtet, neben dem geplanten Wasserhaus eine öffentliche Parkfläche zu errichten. Diese muss sie der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und die nächsten dreißig Jahre lang pflegen.

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Hier sehen die Naturfreunde den Grund zur Klage. Der vor zwei Jahren beschlossene B-Plan legt eine öffentliche Parkanlage fest. In dem 2016 vom Land Berlin und Coral World unterschriebenen Kaufvertrag steht allerdings, dass ein Großteil der als öffentliche Parkanlage ausgewiesen Fläche mit einer Biergartenterasse und einem Wassergarten überbaut werden soll. Teile der Anlage sollen umzäunt und bei Anbruch der Dunkelheit geschlossen werden.

Von „Etikettenschwindel“ ist im Eilantrag die Rede

Es handle sich also nicht wirklich um eine öffentliche Grünanlage. Von „Etikettenschwindel“ ist im Eilantrag, der dem Tagesspiegel vorliegt, die Rede. Für den Bau der Parkanlage müssten außerdem große Teile der Natur zerstört werden. Die zur Kompensation angedachten Maßnahmen würden nicht ausreichen und bauplanungs- und naturschutzrechtlichen Vorschriften widersprechen, heißt es in dem Antrag.

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Die Räumung des Obdachlosen-Camps sendete für viele das Signal, dass es mit dem Bauen jetzt los geht. Doch auch nach zwei Jahren liegt noch kein Bauantrag von Coral World beim Lichtenberger Bauamt vor. Im Mai läuft die Frist dafür aus. Per Mail versicherte Projektleiterin Gabriele Thöne wiederholt, dass der Bauantrag fristgerecht gestellt würde.

„Hier sind aber noch viele Fragen zu klären“

Laut Baustadtrat Kevin Hönicke (SPD) habe es jetzt ein erstes Gespräch zum Bauantrag gegeben. „Hier sind aber noch viele Fragen zu klären, so dass ich nicht beurteilen kann, ob bis Ende Mai der Bauantrag eingebracht wird“, sagt Hönicke.

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Sind die ersten Baugenehmigungen erteilt, könnte ein gerichtliches Urteil wirkungslos bleiben. Deswegen reichten die Naturfreunde jetzt den Eilantrag ein, um so das Verfahren zu beschleunigen. „Wenn das Gericht unseren Eilantrag annimmt, gehen wir davon aus, dass die nächsten zwei bis drei Wochen eine Entscheidung getroffen wird“, sagt Uwe Hiksch, stellvertretender Landesvorsitzender des Naturfreunde-Verbands. Sollte die Klagenden Recht bekommen, müsste der B-Plan neu aufgerollt werden.

Baustadtrat Hönicke ist davon überzeugt, dass der B-Plan rechtmäßig ist. „Hätte ich rechtliche Bedenken, hätte der B-Plan nicht auf den Weg gebracht werden können“, sagt Hönicke. Aber über rechtliche Streitigkeiten würden glücklicherweise Gerichte entscheiden. Und deren Entscheidung sehe er demütig entgegen.

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