zum Hauptinhalt
Leihfahrraeder des Anbieters nextbike in Berlin-Mitte, 04.04.2023. Berlin Deutschland *** Rent a bike from the provider nextbike in Berlin Mitte, 04 04 2023 Berlin Germany Copyright: xLeonxKuegeler/photothek.dex

© IMAGO/Leon Kuegeler/photothek.de

Eilentscheidung von Berliner Verwaltungsgericht: Nextbike muss Mieträder vorerst von den Straßen nehmen

Weil der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Land Berlin auslief, forderte der Senat das Unternehmen im Sommer auf, seine Mieträder zu entfernen. Ein Eilantrag dagegen scheiterte – es geht aber in die nächste Instanz.

Stand:

Das Unternehmen Nextbike muss seine Mietfahrräder vorerst von Berlins Straßen nehmen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung am Montag. Die Firma hat gegen die Eilentscheidung jedoch Beschwerde eingelegt.

Das Leihradsystem betrieb das Unternehmen einst mit öffentlichen Fördermitteln im Auftrag des Senats. Zum Juli war der Vertrag zwischen Nextbike und dem Land ausgelaufen. Die Senatsverwaltung hat das Angebot infolge der Haushaltskürzungen eingestellt. Nextbike betreibt die Flotte seither auf eigene Rechnung weiter.

Die Verkehrsverwaltung hatte im Juli 2025 das Unternehmen aufgefordert, binnen zwei Wochen alle 6500 im öffentlichen Straßenraum angebotenen Mietfahrräder zu entfernen. Wie das Gericht darlegte, erloschen mit dem Auslaufen des Vertrags auch die befristeten Sondernutzungserlaubnisse, auf deren Grundlage das Unternehmen sein Geschäft betrieb.

Nextbike hatte gegen die Aufforderung des Senats einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt, der nun abgelehnt wurde. Anders als das Unternehmen argumentiere, stelle das Verleihsystem eine straßenrechtliche Sondernutzung dar, erklärte das Gericht. Die Straßen, auf denen die Fahrräder stünden, würden vorwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt.

Zwar zähle das Parken betriebsbereiter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen grundsätzlich zum Gemeingebrauch. Die Mietfahrräder seien allerdings nicht jederzeit betriebsbereit, weil diese erst über einen QR-Code freigeschaltet werden müssten, argumentierte das Gericht.

Zudem merkte es an, dass Nextbike mit der Aufstellung von Tausenden Mietfahrrädern die öffentlichen Straßen besonders intensiv in Anspruch nehme. Der Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer werde zusätzlich dadurch erschwert, dass die Fahrräder häufig verkehrsbehindernd auf Gehwegen stünden oder lägen.

Bis das Oberverwaltungsgericht darüber entschieden hat, bleiben die Räder aktiv: Ein Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung kündigte im Gespräch mit dem Tagesspiegel an, dass die Behörde nichts unternehmen werde, bis eine Entscheidung rechtskräftig sei. Der Nachrichtenagentur dpa teilte die Behörde mit, Nextbike könne immer noch eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

Wie ein Gerichtssprecher erklärte, betrifft die Entscheidung nur jene Fahrräder, die im sogenannten „Free-Floating-Modell“ betrieben werden – die also nicht an Stationen abgestellt und ausgeliehen werden. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })