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Die Medizinerin Claudia Schmidtke ist Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

© picture alliance/dpa

Krankenkassenleistungen: Ein fairer Vergleich für Versicherte

Die Patientenbeauftragte will mehr Informationen.

Die meisten Versicherten wählen ihre Krankenkassen vorwiegend nach finanziellen Aspekten aus. „Über die wirklich wichtige Frage der Qualität, also ob und beispielsweise wie schnell Krankenkassen im Krankheitsfall Leistungen erbringen, wissen Patientinnen und Patienten allerdings nur wenig“, sagt die Bundespatientenbeauftragte Claudia Schmidtke. Deshalb fordert sie von den Krankenkassen mehr Transparenz in der Qualität zu erreichen. „Es könnte für die Versicherten von großem Nutzen sein, wenn Krankenkassen Informationen zu Bewilligungs- und Ablehnungsquoten von beantragten Leistungen veröffentlichen würden.“ Ebenso wichtig seien Daten zur Qualität oder Versichertenzufriedenheit, dazu gehören beispielsweise die Servicequalität und Erreichbarkeit der Krankenkasse. Einige Krankenkassen, wie die Viactiv, die Siemens Betriebskrankenkasse, die IKK Südwest und einige andere veröffentlichen solche Daten bereits. Der übergroße Teil der gesetzlichen Versicherungen ist da noch zurückhaltender und veröffentlicht nur Daten zur Höhe des Zusatzbeitrages oder den Umfang der nicht gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzleistungen, die sogenannten Satzungsleistungen.

Die Patientenbeauftragte hat 2019 alle gesetzlichen Kassen befragt

Um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Kassen freiwillig welche Daten zur Verfügung stellen, hat die Patientenbeauftragte 2019 alle gesetzlichen Krankenkassen gefragt, wie transparent sie ihre Arbeit machen. Die Rückmeldequote der Versicherungen sei „zufriedenstellend hoch“ gewesen, teilte Schmidtke dem Tagesspiegel mit. „Erfreulich war, dass die überwiegende Mehrzahl der Krankenkassen dem Thema einer Verbesserung der Transparenz für ihre Versicherten offen gegenübersteht.“ Dafür forderten die Krankenkassen einheitliche und verbindliche Kriterien für eine Erfassung und Sicherstellung der Vergleichbarkeit. So sieht das auch Schmidtke: „Veröffentlichte Zahlen und Fakten müssen einheitlichen Vorgaben folgen und für die Versicherten möglichst aussagekräftig, leicht verständlich und vergleichbar sein, um einen konkreten Nutzen für sie haben zu können.“ Die Patientenbeauftragte plant, die Ergebnisse ihrer Abfrage „zu einem späteren Zeitpunkt“ zu veröffentlichen.

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