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Nach einem Einbruch in ihre Wohnung sagte Model Toni Garrn in Berlin vor Gericht aus. (Archivbild)

© Annette Riedl/dpa

Update

Prozess um Einbruch bei Model Toni Garrn: Täter muss achteinhalb Jahre ins Gefängnis

Als das Model von einer Reise zurückkam, war die Wohnungstür aufgesägt. Drei Jahre später hörte der Angeklagte das Urteil – und pöbelte.

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Der Auftritt von Model Toni Garrn im Prozess um einen Einbruch in ihre Wohnung in Prenzlauer Berg dauerte nur sieben Minuten. Als Zeugin berichtete sie von dem Chaos - „mein ganzes Leben lag auf dem Boden“. Als sechs Wochen später das Urteil gegen Daniel El-H. verkündet wurde, saß sie nicht mit im Saal.

Achteinhalb Jahre Haft verhängte das Landgericht am Dienstag. Der 40-Jährige war außer sich, fiel der Vorsitzenden Richterin immer wieder ins Wort. „Blödsinn“, rief er.

Schuldig des schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen sowie eines Versuchs, stand für das Gericht nach dreimonatiger Verhandlung fest. Anfang April 2022 sei El-H. in die Wohnung von Toni Garrn eingestiegen. Er habe ein Loch in die Tür gesägt, sich durchgezwängt, dann Schränke und Schubladen durchwühlt. Es gebe eine DNA-Spur an der Tür. Im Juni 2022 sei er in zwei Wohnungen in Charlottenburg eingebrochen.

Bis zu 30.000 Euro teure Uhren

33 Armbanduhren - darunter luxuriöse Stücke für bis zu 30.000 Euro – sowie Schmuck soll El-H. in der Wohnung des Models eingesammelt haben. Das Gericht ordnete nun die Einziehung von Taterlösen in Höhe von 681.100 Euro an.

Toni Garrn kam von einer Reise und hatte ihre kleine Tochter auf dem Arm, als sie vor der aufgesägten Tür stand. Leise sprach die 32-Jährige vor Gericht von dem Schock. „Alles war aus den Schränken gezogen, die Schmuckschubladen waren leer. Ich hatte auch viel Schmuck meiner verstorbenen Oma.“

29 Einträge im Strafregister

Daniel El-H. hat bereits 20 Einträge im Strafregister. Nur einen Monat vor dem Einbruch bei Toni Garrn war er auf Bewährung aus dem Maßregelvollzug entlassen worden. Eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit und Unbelehrbarkeit“ seien zu erkennen, hieß es im Urteil.

Mit der verhängten Strafe ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus – sie plädierte auf sechseinhalb Jahre. El-H. wollte Freispruch, er sei zur Tatzeit bei seiner kranken Mutter gewesen. Wütend rief er nun in Richtung der Richterin: „Der liebe Gott wird dich strafen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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