zum Hauptinhalt
Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes Sönke Hilbrans (l-r), Jürgen Kipp, Sabrina Schönrock, Ludgera Selting (Präsidentin), Robert Wolfgang Seegmüller, Ahmet Kurt Alagün, Margarete Gräfin von Galen und Christian Burholt stehen im Verfassungsgericht.

© dpa/Annette Riedl

Tagesspiegel Plus

„Eine Wahl mit blauem Auge“: Warum die Entscheidung der Berliner Verfassungsrichter so umstritten ist

Zwei von neun Richtern stimmen gegen die komplette Wahlwiederholung. Auch Staatsrechtler Morlok und Politikwissenschaftler Faas stehen der Entscheidung zwiespältig gegenüber.

Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts hatte sich am Mittwoch wieder für eine deutliche Vortragsweise entschieden. Ludgera Selting zählte diesmal nicht nur stunden-, sondern sogar minutengenau die Wartezeiten von Wählern auf. Bei einer Gesamtzahl von 1,8 Millionen Wählern schraubten sich diese naturgemäß schnell in fünfstellige Höhen hoch. Selting sprach auch von einem „Organisationsverschulden“ der Verwaltung. Derart begründete Selting die Haltung der Mehrheit der Berliner Verfassungsrichter zu einer Wahlwiederholung in ganz Berlin.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true