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Eisdecke nach starkem Frost: Warum Berlin seine Seen nie freigibt
Endlich zugefrorene Seen. Doch die Gewissheit, wann man sicher Schlittschuhlaufen gehen kann, fehlt. Warum gibt es keine offiziellen Freigaben?
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Wenn es in Berlin eine Weile auch tagsüber Frost gab, passiert häufig dasselbe: Erst gehen ein paar Mutige einige Schritte auf die zugefrorenen Seen – hält es oder knackt es? Trägt die Fläche, folgen schnell Hunderte, die über Landwehrkanal oder Rummelsburger Bucht laufen, wie in den vergangenen Tagen zu beobachten war.
Nach amtlichen Freigabemeldungen, die ein Sicherheitsgefühl bei diesem Winterspaß geben könnten, sucht man vergeblich. Im Gegenteil, die Wasserschutzpolizei warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen, es herrsche Lebensgefahr. Die Behörde verweist auf die Bezirksämter, die für „Gewässer zweiter Ordnung“ zuständig seien. „Es werden jedoch auch von dort aus keine Eisflächen zum allgemeinen Betreten freigegeben.“
Als Grund nennt die Wasserschutzpolizei die Unberechenbarkeit des Eises, die eine pauschale Freigabe unmöglich mache. Viele Seen verfügten über unterirdische Zuflüsse, Strömungen oder Warmwasseradern. Auf einem einzigen Gewässer können sich durch eine Reihe von Faktoren unterschiedliche Eisstärken bilden.
Zuständig für die meisten Seen – von Krumme Lanke bis Lietzensee – sind die Bezirke. Als stehende Gewässer zählen auch Teiche und überflutete Wiesen zu den ersten Flächen, die im Winter zufrieren. Anders die großen Wasserstraßen wie Spree oder Havel, die nur selten eine geschlossene Eisdecke bilden. Als Gewässer erster Ordnung stehen sie in einer festen Liste des Berliner Wassergesetzes. Zuständig ist die Umweltverwaltung, bei Bundeswasserstraßen das Wasser- und Schifffahrtsamt.
Selbst eine kurzfristige Freigabe einzelner Gewässer durch ein Bezirksamt wäre eine unzuverlässige Momentaufnahme. Eis auf natürlichen Gewässern bleibt unberechenbar. Alle Behörden vermeiden damit rechtliche Risiken und halten sich strikt an diese Linie.
Die Behörden setzen auf Warnungen statt auf Zusagen. Wer den Schritt aufs Eis trotz aller Bedenken wagt, sollte laut Wasserschutzpolizei niemals alleine sein und auf gute Sichtverhältnisse achten. Fließende Gewässer wie Spree, Havel oder Großer Wannsee sind besonders gefährlich, ebenso wie Eisflächen unter Brücken, gebrochene Fahrrinnen oder Eislöcher.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Berlin hat auf ihrer Webseite einige „Eisregeln“ festgehalten. So sollte das Eis mindestens 15 Zentimeter dick sein, bevor es betretbar ist. Auf Flüssen und anderen fließenden Gewässern sollte das Eis sogar 20 Zentimeter dick sein.
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