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Berlin: Elif darf bleiben – vorerst

Behörde verlängert Duldung für türkisches Mädchen Petitionsausschuss wird aktiv/ Senat: Keine Blitzabschiebung

Erleichtert nimmt Ilyas Yontar seine achtjährige Pflegetochter Elif Hergünöz in den Arm. Es ist Donnerstagnachmittag, 16.30 Uhr, die beiden stehen zusammen mit ihrem Anwalt Dietrich Wolf im Flur der Ausländerbehörde. Vor fünf Minuten hat die Sachbearbeiterin entschieden, dass Elif bis zum 9. Februar eine neue Duldung gewährt wird. Elif lacht nicht, wie sonst, sondern kuschelt sich schüchtern an ihren Onkel. In den Gesichtern der beiden kann man die Angst noch lesen. „Heute Nacht werde ich zum ersten Mal ruhig schlafen“, sagt Ilyas Yontar, „das konnte ich seit vier Wochen nicht mehr“.

Um 16 Uhr mussten Elif und ihr Onkel der zuständigen Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde das Ticket für Elifs Rückflug vorlegen. Für das Amt ist das die erste Stufe der so genannten freiwilligen Ausreise. Das Ticket war zunächst auf den 7. Januar ausgestellt, der Anwalt der Yontars ließ es stornieren. Seitdem ist die Stelle für das Flugdatum auf dem Ticket weiß.

„Die Stimmung war konstruktiv und sehr freundlich“, sagt Dietrich Wolf über das Gespräch mit der Behördenmitarbeiterin. Der Anwalt hatte zwei neue Aspekte vorgetragen, die die Ausländerbehörde bisher in ihre Überlegungen nicht einbezogen hatte: das Adoptionsverfahren, das Esma Yontar vor zwei Tagen in Istanbul beantragt hat, und die Tatsache, dass am Donnerstag der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses aktiv geworden ist.

„Der Anwalt in der Türkei ist zuversichtlich, dass er die Adoption innerhalb von 30 Tagen über die Bühne bekommt“, sagt Wolf. Denn die Yontars haben bereits das Sorgerecht für Elif. Eine weitere gute Nachricht kommt von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses im Abgeordnetenhaus: „Die Innenverwaltung des Senats hat uns am Donnerstagnachmittag zugesichert, dass mit Elif vor der Entscheidung des Petitionsausschusses nichts passiert“, sagt Karin Stange, „und bis der entscheidet, vergehen Wochen.“

Yontars Anwalt hatte am Dienstag zunächst eine Petition an den Ausschuss des Bundestages geschickt, in der er um eine Aufenthaltsgenehmigung für Elif bittet. Der Bundestagsausschuss faxte das Schreiben mit Eilvermerk an die Kollegen im Abgeordnetenhaus, da Ausländerrecht Ländersache ist. Karin Stange hat die Petition nun erst einmal zur Stellungnahme an die Innenverwaltung weitergeleitet, die binnen drei Wochen reagieren muss.

„Sollte das Adoptionsverfahren in der Türkei wider Erwarten doch länger dauern“, so Wolf, „haben wir mit der Ausländerbehörde vereinbart, dass Elif in den Winterferien im Februar kurz in die Türkei fliegt und dort, wie es formal juristisch korrekt wäre, die Aufenthaltsgenehmigung beantragt“. Die Behörde zeige sich jetzt sehr kooperativ und würde sich in einem solchen Fall mit der Einreisebehörde absprechen, damit Elif gleich zurückfliegen könne und in der Schule nichts versäume.

Geht alles gut, ist Elif in einem Monat adoptiert. Als Familienangehörige würde einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Berlin nichts mehr im Wege stehen.

Elifs Handy klingelt, ihre Freundin ist dran. Sie will wissen, wie es gelaufen ist. Elif erzählt – und lächelt wieder.

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