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Nächtlicher Blick auf den Kurfürstendamm.

© Foto: Paul Zinken/dpa

Entscheidung des Landgerichts Berlin: Kudamm-Raser bleibt in U-Haft

Nachdem zwei Raser im Februar 2016 bei einem Rennen einen Mann getötet haben, wurde das Mordurteil gegen sie zwar aufgehoben - sie bleiben aber in Untersuchungshaft.

Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) das Mordurteil aufgehoben hat, wird ein Kudamm-Raser nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das entschied das Landgericht Berlin, wie ein Sprecher bestätigte. Demnach gelten die bereits vor zwei Jahren festgestellten Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft – dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr – weiterhin.

Konkret wollte Marvin N. aus der Haft raus. Er hatte sich am 1. Februar 2016 mit Hamdi H. in der City West ein Rennen geliefert. Sie waren mit Tempo 170 über den Kurfürstendamm gerast und töteten dabei einen 69-jährigen Mann. Hamdi H. war mit seinem Auto in das Fahrzeug des Senioren gefahren. Die Anwälte des mitangeklagten Marvin N. fanden, dass die Untersuchungshaft in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe stünden und ein neues Mordurteil gegen N. nicht zu erwarten wäre. Der Angeklagte Hamdi H. stellte keinen Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft.

Erneute Verurteilung wegen Mordes nicht ausgeschlossen

Die Richter des Landgerichts stellten dazu fest: Eine erneute Verurteilung wegen Mordes sei auch nicht ausgeschlossen. Entscheidend sind die Haftgründe. Zudem hätte auch der BGH Anfang März, als in Karlsruhe das Mordurteil aufgehoben wurde, die Untersuchungshaft beenden können, sah dazu aber keinen Anlass. Das Landgericht hatte im Februar 2017 erstmals überhaupt in Deutschland Raser, die bei einem Autorennen einen anderen Menschen getötet haben, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es muss den Fall nun neu verhandeln. Der BGH hatte befunden, dass im ersten Urteil der unbedingte Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet wurde.

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