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Entscheidung zum Zaun um den Görlitzer Park: Drei Dinge, die in Friedrichshain-Kreuzberg schieflaufen
Die Gerichtsentscheidung zum Görli-Zaun zeigt: Wenn die Exekutive so handelt wie in Friedrichshain-Kreuzberg, wenn sie Recht missachtet, muss sich der Staat nicht über den Vertrauensverlust in seine Institutionen beklagen.

Ein Kommentar von Alexander Fröhlich
Stand:
Das war Scheitern mit Ansage – wieder einmal. Das von den Grünen dominierte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg reichte einen Eilantrag und eine Klage gegen den schwarz-roten Senat und dessen Zaunpläne im Görlitzer Park ein. Und – wie zu erwarten war – lehnte das Verwaltungsgericht den Vorstoß ab. Der Eilantrag ist unzulässig, die Klage in der Hauptsache wird kaum ein anderes Ergebnis bringen.
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