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Ermittlungen gegen den eigenen Wachleiter: Neuer Vorwurf von Rassismus bei der Berliner Polizei
Erste dienstrechtliche Konsequenzen sollen bereits gezogen worden sein, so die Polizei am Samstag. Zuvor sprach die „B.Z.“ von dem rassistischen Vorfall.
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Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen leitenden Beamten, der sich gegenüber einem untergebenen Kollegen diskriminierend geäußert haben soll. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde am Sonnabend. Zunächst hatte die „B.Z.“ von dem rassistischen Vorfall berichtet.
Demnach soll der Wachleiter des Abschnitts 42, zuständig für Schöneberg-Süd und Friedenau, bereits am 10. September einen anderen Beamten wegen dessen dunklerer Hautfarbe beleidigt haben. Als die Besatzungen für die Streifenwagen eingeteilt worden sein sollen, soll der Wachleiter zu dem dunkelhäutigen Beamten gesagt haben: „Na, überlegst du, was die Brötchen in Afrika kosten?“ Der betroffene Beamte soll den diskriminierenden Satz zunächst ignoriert haben und weggegangen sein.
„Diskriminierendes Verhalten in der Polizei Berlin nicht geduldet“
Dann ist jedoch eine andere Führungskraft eingeschritten. Sie „erkundigte sich unmittelbar danach nach dem Be- und Empfinden des betroffenen Mitarbeiters“, sagte die Sprecherin. „Sie konfrontierte den Wachleiter mit seinem Fehlverhalten und stellte klar, dass diskriminierendes Verhalten in der Polizei Berlin nicht geduldet wird.“
Bereits kurz danach hat es den Angaben zufolge eine Aussprache der drei Beamten gegeben. Dabei „entschuldigte sich der Wachleiter und erläuterte, dass ihm diskriminierendes Verhalten fernliege“, erklärte die Sprecherin. Daneben sei der diskriminierte Beamte auf Beratungs- und Hilfsangebote hingewiesen worden.
Die Führungskraft, die eingeschritten war, hat laut Sprecherin den Vorgang „schriftlich dokumentiert und dem Dienstvorgesetzten vorgelegt“. Der Fall sei anschließend zur Prüfung dem zuständigen Fachkommissariat des Landeskriminalamtes (LKA) sowie der zuständigen Disziplinarstelle übermittelt worden und sei Gegenstand laufender Ermittlungen.
Zudem seien bereits erste dienstliche Konsequenzen gezogen worden - welche genau, etwa ein Verbot der Amtsausübung, eine Versetzung oder einfach eine Ermahnung, blieb allerdings zunächst unklar. Der Wachleiter und der von ihm diskriminierte Beamte sollen sich krankgemeldet haben.
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