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Das Amtsgericht Tiergarten. (Symbolbild)

© Jordan Raza/dpa

Er stahl 270 Euro aus gefundenen Geldbörsen: Berliner Polizist soll Beamtenstatus verlieren

Er entwendete 270 Euro aus Portemonnaies, die im Revier abgegeben wurden. Nun soll er aus dem Dienst entfernt werden.

Wegen 270 Euro, die er auf dem Revier an der Spandauer Moritzstraße entwendet hat, droht ein Berliner Polizist seinen Beamtenstatus zu verlieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg urteilte nun in zweiter Instanz, dass Rainer S. aus dem Dienst entfernt wird.

Es bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Der Fall des heute 60-jährigen Mannes hatte vor zwei Jahren auch überregional für Schlagzeilen gesorgt, als das Amtsgericht Tiergarten ihn zu 100 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilte.

Zwei Mal hatte der Polizist Geld aus Portemonnaies genommen, nachdem er sie als Fundsachen auf dem Revier entgegengenommen hatte. Das erste brachten zwei Mädchen vorbei, mit 20 Euro Inhalt, S. notierte später, es sei leer gewesen.

Knapp ein Jahr später stellten ihm zwei Polizeikollegen eine Falle. 250 Euro verteilt auf 18 notierte Scheine waren in der Börse. Als sie abgeholt wurde, waren es nur noch fünf Euro Hartgeld.

Angeblich war auch zwischendurch immer mal etwas weggekommen, weshalb seine Kollegen zu der List griffen. Nachdem Rainer S. ertappt worden war, stellte ihn das Land Berlin frei und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Das OVG urteilte nun gegen den Polizisten. Rainer S. war nicht zur Verhandlung erschienen, das musste er auch nicht.

Dabei hätten die Richter gern etwas über die Hintergründe seiner Handlungen erfahren. Ob Rainer S. etwas dazu hätte beitragen können, um an der schwersten Sanktion, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vorbeizuschrammen, blieb offen. Sein Anwalt Tobias Abeßer musste einräumen, keinen Kontakt mehr zu seinem Mandanten zu haben.

Er habe zu wenig Taschengeld

Im Strafprozess hatte S. noch verraten, dass seine Frau die Finanzen verwalte und er wohl zu wenig Taschengeld habe. Damals hat er rund 3000 Euro im Monat verdient, plus Einnahmen aus einem seltenen Nebenjob: Er bastelt Weihnachtspyramiden mit einer Laubsäge.

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Rechtlich wiegen die Vorwürfe gegen S. schwer: Verwahrungsbruch und veruntreuuende Unterschlagung, begangen mit innerdienstlichem Bezug, fasste der Vorsitzende Richter Christoph Heydemann zusammen.

S. habe den Beamten obliegenden Pflichten nicht genügt, erklärte der Richter weiter, der bei der Urteilsbegründung von einem „klaren Fall“ sprach. Wird das Urteil rechtskräftig, dann steht für S. der Wegfall der Pension und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Statt eines passablen Ruhegehaltes wartet dann die Rente.

Ingmar Höfgen

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