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In Berlin sind bisher 160 Bordelle zugelassen. Beamte sagen, es gebe stadtweit mindestens dreimal so viele.

© Andreas Arnold/dpa

Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: Erst 2100 Prostituierte in Berlin registriert

Behördenintern wird von mehr Sexarbeiterinnen ausgegangen, die in Berlin tätig sind. Das Prostituiertenschutzgesetz gilt Kritikern als stigmatisierend.

In Berlin haben sich ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes rund 2100 Sexarbeiterinnen registrieren lassen. Behördenintern wird von mehr Prostituierten ausgegangen. Noch sind auch nicht alle neuen Genehmigungen für Prostitutionsstätten ausgestellt worden.

Zugelassen sind bislang stadtweit rund 160 Bordelle. Beamte sagen, es gebe mindestens dreimal so viele. Wesentlich beim Prostituiertenschutzgesetz sind die Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber und die Anmeldung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Kritikern gilt das Gesetz als stigmatisierend, Verfassungsbeschwerde ist eingereicht.

Die staatlichen Einnahmen sind in Berlin schon vor dem Gesetz gestiegen. Die Steuerverwaltung hatte 2007 das Düsseldorfer Verfahren eingeführt, wonach Prostituierte anonym eine 30-Euro-Pauschale am Tag abführen. Durch das Verfahren kam 2017 eine Million Euro Steuergeld zusammen – vor zehn Jahren war es circa halb so viel.

Dazu kommen Einnahmen aus den üblichen Verfahren. Die Bedingungen für Sexarbeit sind äußerst verschieden. Die Lage auf dem Straßenstrich gilt als gefährlich. An der Kurfürstenstraße sollen bald Toilettenboxen – für sexuelle Kontakte – aufgestellt werden. Nach wie vor wird aus dem Tiergarten von Elendsprostitution, teils durch Minderjährige, berichtet.

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