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Während der Corona-Pandemie fanden viele Uniprüfungen digital statt.

© picture alliance/dpa / Guido Kirchner/dpa

Exmatrikulation laut Berliner Gericht rechtens: Hochschule wirft Studentin nach Gruppenchat während der Prüfung raus

Eine Studentin hatte sich während einer Prüfung mit Kommilitonen über die Klausurthemen ausgetauscht. Sie wurde daraufhin exmatrikuliert – ihre Klage dagegen scheiterte nun.

Stand:

Wenn eine Studentin sich während einer Prüfung mit Kommiliton:innen über die Klausurthemen austauscht, darf die Hochschule sie anschließend wegen schwerwiegender Täuschung exmatrikulieren. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits Anfang Februar entschieden, mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig.

Geklagt hatte eine Studentin aus dem Studiengang Öffentliche Verwaltung. Sie hatte sich laut Gericht im Juli 2021 während einer dreistündigen Online-Klausur in einer Messenger-Gruppe intensiv über die Prüfungsthemen ausgetauscht.

Nach der Klausur hatte offenbar eines der anderen Chatmitglieder Screenshots der Unterhaltung an den Dozenten und Prüfer weitergeleitet.

Daraufhin hatte dann die Hochschule ein Prüfungsverfahren gegen die bekannten Mitglieder der Chatgruppe eingeleitet – und die Klägerin anschließend exmatrikuliert.

Der Vorwurf: besonders schwerwiegende Täuschung. Die Studentin wollte das nicht hinnehmen und reichte Klage gegen ihren Rauswurf vor dem Verwaltungsgericht ein. Dieses gab der Hochschule allerdings recht und wies die Klage ab.

Wenn ein Prüfungsausschuss urteile, dass eine Studierende schwer getäuscht habe, sei die Exmatrikulation rechtens, begründete das Gericht.

Die Studentin habe während der gesamten Prüfung Fragen und Antworten ihrer Kommiliton:innen mitgelesen und zum Teil selbst kommentiert. Außerdem seien in der Gruppe auch Screenshots der Antworten aus dem Multiple-Choice-Teil der Klausur geteilt worden.

Es sei nicht entscheidend, ob der Chat der Studentin real geholfen habe, die Prüfung zu bestehen, erklärte das Gericht. Es sei zudem gerechtfertigt, dass die Hochschule Studierende abschrecken wolle: Gerade bei digitalen Prüfungen sei es zu vielen Täuschungsversuchen gekommen, argumentiert die zuständige Richterin.

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