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Expertenkommission zur Volksentscheid-Umsetzung: Abschlussbericht zu Enteignungen in Berlin verzögert sich
Noch im März hieß es, der mit Spannung erwartete Abschlussbericht zu Enteignungen liege im April vor. Nun soll es Ende Juni so weit sein.
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Anders als zuletzt angenommen, soll der Abschlussbericht der Expertenkommission zur Umsetzung des Enteignungs-Volksentscheids erst kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause veröffentlicht werden. Tagesspiegel-Informationen zufolge ist die Übergabe des Dokuments auf den 28. Juni terminiert. Auch eine Unterrichtung der Öffentlichkeit ist dann vorgesehen.
Damit verzögert sich der noch vor wenigen Wochen scheinbar feststehende Zeitplan erheblich. Im März hatte es übereinstimmend geheißen, der Bericht werde spätestens Ende April vorliegen. Zuletzt trafen sich die Mitglieder des Gremiums zu Beginn dieser Woche, die nächste Sitzung ist für den 27. und 28. Juni terminiert.
Zu den Ursachen für die Verzögerung kursieren verschiedenen Erklärungen. Übereinstimmend heißt es, dass die Erarbeitung des Berichts – das Gremium besteht aus zwölf Mitgliedern und der Vorsitzenden Herta Däubler-Gmelin – aufgrund der Vielzahl der Abstimmungsprozesse mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Hinzu komme, dass längst nicht alle Mitglieder bei allen Sitzungen anwesend waren. Der von der SPD nominierte Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität, habe das Gremium gar verlassen wollen. Die SPD-Landesvorsitzende Franziska Giffey hat ihn Tagesspiegel-Informationen zufolge persönlich zum Bleiben überredet.
Tendenz zur Vergesellschaftung
Dazu kommen versuchte politische Einflussnahmen. So habe die CDU in den Koalitionsverhandlungen eine Aufstockung des Gremiums um eigene Vertreter:innen gefordert. Auch damit beschäftigten sich die Mitglieder des Gremiums in einer ihrer Sitzungen, der Vorstoß wurde schließlich fallen gelassen.
Inhaltlich wird sich der Abschlussbericht der Kommission dem Vernehmen nach nicht wesentlich von dem im Dezember veröffentlichten Zwischenbericht der Kommission unterscheiden. Tagesspiegel-Informationen zufolge hält eine deutliche Mehrheit der Expert:innen die Anwendung des Vergesellschaftungs-Paragrafen im Grundgesetz auf Berliner Wohnungsbestände für rechtlich möglich.
Insbesondere bei den Fragen zur Verhältnismäßigkeit, zur Anwendbarkeit des Artikels nach der Landesverfassung und bei der Frage nach der Höhe der Entschädigungen werden Sondervoten erwartet.
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