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Berlin: Externe Ermittler bei Vivantes

Aufsichtsrat lässt Kündigung von Chefärztin Büttner-Janz untersuchen. Gütetermin vor Arbeitsgericht.

In den Streit um die fristlose Kündigung der Vivantes-Chefärztin Karin Büttner-Janz hat sich der Aufsichtsrat des Unternehmens eingeschaltet. Wie berichtet, wirft die Orthopädin und ehemalige Spitzensportlerin dem landeseigenen Klinikkonzern vor, sie wegen einer gleichgeschlechtlichen Beziehung zu einer leitenden Mitarbeiterin entlassen zu haben. Die Geschäftsführung von Vivantes hat diesen Vorwurf zurückgewiesen. Die fristlose Kündigung sei ausgesprochen worden, weil Büttner-Janz eine E-Mail an den Aufsichtsrat geschrieben habe, deren Inhalt „den Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede“ erfülle.

Nun hat das Aufsichtsgremium eine Kölner Anwaltskanzlei beauftragt, die Umstände der Kündigung zu untersuchen. Dabei gehe es besonders um die Frage, ob dabei gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder das Berliner Landesgleichstellungsgesetz verstoßen wurde. Man habe die Kölner Anwältin Gerlind Wisskirchen ausgewählt, weil sie Erfahrungen mit betrieblichen Untersuchungen habe und außerdem noch nicht für Vivantes tätig gewesen und neutral sei, teilte der Aufsichtsrat mit.

Vorab versicherte der Vorsitzende des Gremiums, Hartmann Kleiner, er habe volles Vertrauen zur Geschäftsführung: „Ich bin davon überzeugt, dass bei der Kündigung von Frau Prof. Dr. Karin Büttner-Janz keinerlei diskriminierende Überlegungen eine Rolle gespielt haben.“ Die Vivantes-Geschäftsführung kündigte eine volle Kooperation mit dem Untersuchungsteam an.

Karin Büttner-Janz hat gegen die fristlose Entlassung, die Anfang April ausgesprochen worden war, Klage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht mit dem Ziel, in alle ihre Funktionen wiedereingesetzt zu werden. Das Gericht hat für den 8. Mai beide Seiten zu einem Gütetermin eingeladen. Dabei solle geklärt werden, ob eine gütliche Einigung der Parteien möglich oder aber ein Termin für eine Verhandlung nötig ist. Die zwischenzeitlich bekannt gewordenen staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Büttner-Janz und weitere Personen wegen des Anfangsverdachtes des Abrechnungsbetruges werden dabei aber wohl keine Rolle spielen. Denn selbst die Vivantes-Geschäftsführung hatte betont, dass diese Untersuchungen mit der Kündigung nichts zu tun haben.

Hintergrund ist eine Selbstanzeige des Konzerns vom Anfang dieses Jahres. Nach einer internen Prüfung von Abrechnungsdaten hatte Vivantes Unterlagen an die Kassenärztliche Vereinigung und die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese sollen klären, ob zum Beispiel Assistenzärzte in den zum Konzern gehörenden ambulanten Behandlungszentren ärztliche Leistungen erbracht haben, obwohl dies dort ausdrücklich nur Fachärzten gestattet ist.

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