
© Monika Skolimowska/dpa
„Feuerball“ im Foyer der TU Berlin: Obdachloser nach versuchter schwerer Brandstiftung zu Haftstrafe verurteilt
Ein obdachloser Mann stört in einem Foyer der Technischen Universität Berlin durch Ballspielen. Sicherheitsmitarbeiter schicken ihn vor die Tür. Doch er kehrt zurück – mit einem Kanister in der Hand.
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Einige Studenten saßen noch im Foyer der Uni, als Valerijs P. mit einem Kanister in der Hand kam. Wütend war er, denn zuvor hatten Sicherheitsmitarbeiter der Universität sein störendes Spiel mit einem Basketball im Gebäude beendet und ihn des Hauses verwiesen. Mit Feuer wollte sich P. rächen. „Er wollte Ärger machen, einen Streich spielen“, sagte der Verteidiger am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten. Doch die von P. erhoffte Bewährungsstrafe gab es nicht.
Der Vorfall am 17. Juni dieses Jahres im Hauptgebäude der Technischen Universität (TU) in Charlottenburg brachte den 37-jährigen P. wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung in U-Haft und nun auf die Anklagebank. Gegen 21 Uhr und erheblich alkoholisiert hatte er sich in das Audimax-Foyer begeben. Er habe Benzin auf einem massiven Holztisch und dem hölzernen Boden verschüttet, sein T-Shirt auf den Tisch gelegt und mit einem Feuerzeug angezündet.
Ein „großer Feuerball“ entstand, zum Glück aber brannte lediglich das Shirt eigenständig weiter. Mehrere Sicherheitsmitarbeiter der Uni waren schnell zur Stelle, überwältigten P., löschten das Feuer. Ein Sachschaden von 1600 Euro sei entstanden.
Valerijs P. stammt aus Lettland und lebt seit zwölf Jahren in Deutschland – ohne festen Wohnsitz. Ob er gearbeitet habe, fragte der Vorsitzende Richter. „Im Abriss, aber nichts Offizielles“, sagte der gelernte Tischler. Wenn er Geld hatte, leistete er sich eine Übernachtung in einem Hostel oder einer Pension, meistens blieb es bei der Straße.
Auf dem TU-Gelände habe er sich häufiger aufgehalten, sagte der Angeklagte. Am 17. Juni habe er gezecht, Wodka und Bier, dann mit Bekannten „ein paar Körbe“ werfen wollen. Sein Basketball aber sei ihm abgenommen worden. Widerwillig ging er. „Dann fand ich einen Kanister und holte Benzin.“
Er sei sauer gewesen. „Die Wachleute sollten kapieren, dass man keine fremden Sachen wegnimmt.“ Doch er habe niemanden verletzen und auch nur einen Tisch anzünden wollen. Studenten, die noch im Foyer saßen, habe er aufgefordert, ihre Sachen zu nehmen und zu gehen.
„Sowas kommt nicht mehr vor“, beteuerte der Brandstifter. Und er wolle zurück in seine Heimat. Sein Anwalt plädierte auf sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Gericht folgte dem Staatsanwalt und verhängte ein Jahr Gefängnis. Weil P. vorbestraft ist – vor allem wegen Diebstahls – komme Bewährung nicht in Betracht.
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