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Im Anflug auf Tegel. In geringer Höhe donnern die Maschinen über den Kurt-Schumacher-Platz.

© Thilo Rückeis

Berlin-Tegel: Fluglärm: Rentner verklagt Airline auf Schadensersatz

Rentner klagt gegen die chinesische Fluglinie Hainan auf Schadenersatz. Maschine soll ein Knalltrauma und verschiedene gesundheitliche Beschwerden ausgelöst haben. Einen Vergleich lehnte die Airline ab.

Mit dem Lärm startender und landender Flugzeuge in Tegel lebt Thomas Kassner bereits seit Jahren. Der Krach aber, den er nach seinen Angaben am 23. Januar 2011 hörte, war ohrenbetäubend. Die Maschine, die an dem Tag den Kurt-Schumacher-Platz im Landeanflug in ganz geringer Höhe überflog, soll einen so lauten Knall verursacht haben, dass die Gesundheit des heute 70-Jährigen nachhaltig geschädigt wurde.

Am Mittwoch wurde am Berliner Landgericht über Kassners Klage auf Schmerzensgeld verhandelt. Mindestens 25 000 Euro soll die chinesische Fluglinie Hainan zahlen. Die macht Kassner dafür verantwortlich, dass er seit diesem Sonntagnachmittag auf dem linken Ohr taub ist sowie an durch ein Knalltrauma ausgelösten Panikattacken, Depressionen und Schlafstörungen leidet. In dem Gütetermin wollte Richter Sven Kansteiner ausloten, ob sich die Parteien ohne ein Urteil einigen können. Die Vertreter der Fluglinie lehnten ab. Ein solcher Knall sei ausgeschlossen, deswegen gebe es keine Veranlassung, den Schaden zu regulieren, sagte Rechtsanwalt René Richardt. Die Fluggesellschaft habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. „Hainan fliegt nur mit neuen Maschinen“, sagte Richardt.

Das Verfahren ist nicht die einzige gerichtliche Auseinandersetzung, die er aufgrund des Vorfalls führt. Im vergangenen Jahr beschäftigte sich eine andere Zivilkammer des Landgerichts mit der Frage, ob seine Unfallversicherung für die Kosten der ärztlichen Behandlung zahlen muss. Damals einigte man sich im Vergleich auf eine Zahlung von 2700 Euro. Auch schon vorher war Kassner, der direkt in der Einflugschneise des Flughafens wohnt, mehrmals gegen den Fluglärm von Tegel juristisch vorgegangen. An dem Tag vor vier Jahren wartete Kassner am Nachmittag mit einer Bekannten an einer Haltestelle am Kurt-Schumacher-Platz auf den Bus, als die Maschine mit weißem Rumpf und rotem Heck über die beiden hinweg donnerte. „Zuerst habe ich sie für ein Flugzeug der Air Berlin gehalten“, sagt Kassner. Aber später auf dem Flugplan habe er gesehen, dass Hainan Airlines zu dieser Zeit im Anflug auf Tegel unterwegs war. Von ihrer Lackierung her seien die Maschinen auf den ersten Blick leicht zu verwechseln gewesen. „Direkt nach dem Knall habe ich auf die Uhr gesehen“, sagt Kassner. Es war 16.20 Uhr. Und er habe sofort bemerkt, dass er auf dem einen Ohr nichts mehr hört. Es sei ihm sehr schlecht gegangen. Das habe er auch sofort seiner Bekannten gesagt, die ebenfalls als Zeugin gehört wurde. Die Frau bestätigte den Knall, ihre Zeitangaben stimmten aber nicht genau mit Kassners überein.

Vorher hatte der Mann keine Probleme mit dem Gehör

Am nächsten Tag suchte der Rentner dann seine Hals-, Nasen-, Ohrenärztin auf, die die Beeinträchtigungen diagnostizierte. Nie habe er vorher Probleme mit den Ohren gehabt: „Dieser eine Überflug hat zu den Beschädigungen geführt, so dass meine Lebensqualität gleich Null ist“, sagte Kassner. Richter Kansteiner wies darauf hin, dass für das Verfahren der Paragraf 33 des Luftverkehrsgesetzes ausschlaggebend ist. Dort heißt es: „Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.“ Das Gericht wird also prüfen, ob dieser Vorfall als Unfall zu bewerten ist: „Wenn es den Knall gab, könnte man das unproblematisch bejahen.“

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