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Folgen für geplantes Gesetz?: Neues Gutachten hält Vergesellschaftung in Berlin für nicht zulässig
Noch in diesem Jahr wollen CDU und SPD einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz ins Parlament einbringen. Ein Gutachten hält das Vorhaben für rechtlich jedoch nicht umsetzbar.
Stand:
Neuer Gegenwind für das von CDU und SPD geplante Vergesellschaftungsrahmengesetz. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten, das im Auftrag der Senatsfinanzverwaltung erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung und damit auch ein Rahmengesetz rechtlich wohl nicht zulässig sind. Zwar ist die Möglichkeit einer Vergesellschaftung im Grundgesetz verankert. Berlin ist jedoch eines von zwei Bundesländern, in denen keine entsprechende Ermächtigung in der Landesverfassung festgeschrieben ist.
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