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Früheres Vorzeige-Erlebnisbad der DDR: Streit um SEZ zwischen Berliner Senat und Ex-Eigentümer eskaliert
Ende 2023 entschied der Bundesgerichtshof, dass Berlin das Gelände des früheren Sport- und Erholungszentrums (SEZ) entwickeln darf. Doch der Ex-Eigentümer weigert sich, nun soll ein Gerichtsvollzieher eingreifen.
Von Robert Kiesel
Stand:
Im andauernden Streit um das ehemalige Sport- und Erholungszentrum (SEZ) an der Landesberger Allee will das Land Berlin sein Eigentumsrecht nun mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen. Wie die für das Grundstück zuständige Finanzverwaltung dem Tagesspiegel bestätigte, ist ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt, den Zugang zum Gebäude zu verschaffen. „Ein genauer Zeitpunkt ist aktuell noch nicht abzusehen“, erklärte eine Sprecherin.
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