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Blick auf Neubau-Wohnungen im Berliner Bezirk Schöneberg.

© dpa/Monika Skolimowska

Gaebler wirbt für breite Beteiligung: Datenerhebung für nächsten Berliner Mietspiegel beginnt im September

Die bevorstehende Erhebung zielt darauf ab, einen neuen „qualifizierten“ Mietspiegel zu erstellen. Seit 2021 gilt bundesweit eine Auskunftspflicht bei Mietspiegel-Befragungen.

Für den nächsten Berliner Mietspiegel werden von September bis Dezember Daten zu zahlreichen Wohnungen erhoben. Die Wohnungen, deren Mieter und Vermieter dafür befragt werden, werden zufällig ausgewählt, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Mittwoch mitteilte. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) warb für breite Unterstützung bei der Erhebung.

„Es liegt im Interesse der Mieter und Vermieter, dass das Mietniveau in Berlin realistisch widergespiegelt wird“, sagte Gaebler. „Unabhängig von der Auskunftspflicht möchte ich deshalb alle dazu ermutigen, sich an der Beantwortung der Fragen zu beteiligen. Damit stärken wir den Mietspiegel.“ Seit 2021 gibt es bundesweit eine Auskunftspflicht bei Mietspiegel-Befragungen.

Zuletzt wurde im Juni ein Mietspiegel für die Hauptstadt veröffentlicht – dieser sogenannte einfache Mietspiegel basiert allerdings nicht auf einer Erhebung bei Mietern und Vermietern und dient daher nur als Übergangslösung. Die neue Erhebung ab September soll nun zu einem neuen „qualifizierten“ Mietspiegel führen, der dann zwei Jahre gelten wird. Die Veröffentlichung ist für Mai angedacht.

Laut Senatsverwaltung werden in den kommenden Tagen zahlreiche Haushalte angeschrieben und um die Beantwortung eines Kurzfragebogens mit nur wenigen Fragen gebeten. Damit soll festgestellt werden, welche Wohnungen nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mietspiegel verwendet werden dürfen. Danach folgen persönliche Interviews bei den Mieterhaushalten, die anhand des Kurzfragebogens ausgewählt wurden – mit Fragen, insbesondere zur Miethöhe sowie zur Wohnungs- und Gebäudeausstattung. Die Vermieter werden Anfang September angeschrieben und online beziehungsweise schriftlich um Beantwortung dieser Fragen gebeten. (dpa)

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