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Düstere Zeiten für Mieterinnen und Mieter: Alles wird teurer.

© IMAGO/Sabine Gudath

Update

Vergleichsmiete steigt um 5,4 Prozent: Neuer Berliner Mietspiegel gilt – Erhöhungen möglich

Ab Donnerstag gilt für die Hauptstadt ein neuer Mietspiegel. Seit 2021 ist die ortsübliche Vergleichsmiete im Durchschnitt um 37 Cent je Quadratmeter gestiegen.

| Update:

Auf Berlins Mieterinnen und Mieter könnten in den kommenden Wochen deutliche Mieterhöhungen zukommen. Die ortsüblichen Vergleichsmieten erhöhen sich um 5,4 Prozent. Im Durchschnitt steigt die Nettokaltmiete dadurch um 37 Cent, von 6,79 Euro pro Quadratmeter auf 7,16 Euro. Das geht aus dem neuen Mietspiegel hervor, den der Senat heute veröffentlicht hat.

Der Mietspiegel bietet eine Orientierung sowohl für Mieter als auch für Vermieter, automatische Mieterhöhungen sind mit ihm nicht verbunden. Allerdings können Vermieter die Miete nun entsprechend bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Entscheidend für diese sind im konkreten Fall neben der Lage der Wohnung auch die Größe, das Baujahr und die Ausstattung. Dadurch unterscheiden sich die Vergleichsmieten zum Teil stark: Die geringste beträgt 5,60 Euro pro Quadratmeter, die höchste 13,73 Euro.

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Maren Kern, Vorständin beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, erklärte am Donnerstag, dass sie „angesichts der hohen Inflation der Preise für Instandhaltung oder Modernisierung sowie der deutlich gestiegenen Zinsen“ Mietanpassungen für „unerlässlich“ halte. „Wir gehen davon aus, dass unsere Mitgliedsunternehmen im Rahmen der Neuvermietungstätigkeit und bei Mieterhöhungen wie gewohnt in der Regel auf den Mietspiegel zurückgreifen werden“, sagte sie. Gleichwohl würden die Unternehmen Erhöhungen „mit sozialem Augenmaß“ durchführen.

Große Wohnungsunternehmen wie Vonovia, Heimstaden und die Adler Group wollten sich auf Tagesspiegel-Anfrage noch nicht zu möglichen Folgen des neuen Mietspiegels äußern.

Für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen gilt der Mietspiegel

Der Mietspiegel gilt für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin. Nicht betroffen davon sind Sozialwohnungen sowie Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Grundsätzlich gilt für eine Erhöhung, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden darf – selbst, wenn die Miete dann immer noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In Berlin haben darüber hinaus eine Reihe von Vermietern im Rahmen des Wohnungsbündnisses zugesagt, die Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 11 Prozent zu erhöhen.

 Ein Mietspiegel ist nicht Abbild politisch gewünschter Miethöhen.

Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

„Der Mietspiegel 2023 schafft Sicherheit, weil er die Entwicklung der letzten zwei Jahre bei den Miethöhen in Berlin plausibel widerspiegelt“, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD). „Ein Mietspiegel ist nicht Abbild politisch gewünschter Miethöhen.“ Er sei ein „Instrument der Rechtssicherheit“, das unter anderem bei Klagen gegen Mieterhöhungen herangezogen werden könne.

Kritik kommt vom Mieterverein

Der Berliner Mieterverein kritisiert hingegen das Zustandekommen der Vergleichsmieten. „Durch die Anpassung des Mietspiegels um 5,4 Prozent werden Mieterhöhungsspielräume eröffnet, die in Zeiten hoher Inflation, hoher Energiepreise und gestiegener Lebenshaltungskosten für die Mieter:innen eine hohe Belastung darstellen werden“, sagte Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Damit werden Mängel des Systems der ortsüblichen Vergleichsmiete sichtbar. „Denn die sinkende Reallohnentwicklung findet keine Berücksichtigung.“ 

In der Regel basiert der Mietspiegel auf einer Befragung von über 10.000 Mieterinnen und Mietern sowie deren Vermietern. Beim diesjährigen Mietspiegel handelt es sich um einen sogenannten einfachen Mietspiegel. Er basiert auf einer vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg errechneten Entwicklung der Nettokaltmieten in Verbindung mit allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen Jahre.

Der Index von 5,4 Prozent wurde von der Senatsbauverwaltung berechnet, nachdem sich der Berliner Mieterverein und die Verbände der Wohnungsunternehmen nicht auf eine gemeinsame Berechnungsunterlage einigen konnten.

Ein auf Befragungen basierender qualifizierter Mietspiegel konnte für 2023 nicht erstellt werden, weil ein Unternehmen gegen die Vergabe des Auftrags geklagt hatte. Die Klage wurde mittlerweile zurückgewiesen. Ein neuer qualifizierter Mietspiegel wird im Mai 2024 erwartet.

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