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Gefängniswärter fanden Crystal Meth in Schuhsohle: Freispruch für 70-Jährigen nach gescheitertem Drogenschmuggel
Ein Rentner gab für einen Untersuchungshäftling einen Beutel mit Wäsche ab. Doch in einer Schulsohle waren Drogen versteckt. Der 70-Jährige soll davon nichts gewusst haben – das Gericht glaubte ihm.
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Sorgenfalten auf der Stirn, die Stimme leise: Ein 70-Jähriger landete als mutmaßlicher Drogenkurier vor dem Amtsgericht Tiergarten. Den Schuh allerdings wollte sich der Rentner nicht anziehen. Nichts habe er von den Drogen in der Sohle eines Schuhs gewusst, der Teil einer Wäschelieferung für einen Insassen der Justizvollzugs Moabit war. „Ich wollte einem Freund helfen, ich habe nicht in den Beutel geguckt.“ Als er den Saal verließ, murmelte der 70-Jährige am Montag: „Ich bin nur froh.“
Der gelernte Bäcker aus Gesundbrunnen ist für die Justiz kein Unbekannter. Im Januar 1970 wurde er erstmals verurteilt, es folgten an die 20 weitere Verfahren. Dabei ging es um Diebstahl oder um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Drogendelikte waren nicht darunter.
Meth in der Sohle versteckt
Am 3. September vorigen Jahres aber hatte es der Beutel, den er für einen Untersuchungshäftling abgab, in sich. Mitarbeiter der JVA entdeckten knapp 17 Gramm Methamphetamin in einer Sohle eines Schuhs. Als er die Innensohle herausnahm, kam „ein rechteckiges Loch in der Gummisohle“ zum Vorschein, schilderte ein 24-jähriger Beamter. Darin versteckt zwei Tütchen mit einer weißen, kristallinen Substanz.
Schnell war der Mann ermittelt, der den Beutel abgegeben hatte. „Die Personalien werden bei Abgabe aufgenommen“, so der Zeuge. Jedes Teil werde kontrolliert. Der 70-Jährige wurde Besitzes und der versuchten Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt.
Angeklagter sollte Beutel übergeben
Nach seiner Version wurde er unwissentlich zu einem Drogenkurier. „Eine Polin hatte Kontakt zu mir aufgenommen“, sagte der Angeklagte. Sie habe ihn gebeten, für einen Bekannten etwas Wechselwäsche ins Gefängnis zu bringen. „Den Mann kenne ich, er wohnte in der Nähe, die Frau kannte ich nicht“, erklärte der 70-Jährige. Sie habe behauptet, sie könne nicht in die Haftanstalt – „sie sagte, sie habe keinen gültigen Pass“. Vor der JVA habe sie ihm den Beutel in die Hand gedrückt.
Der Staatsanwalt bewertete die Angaben als „unglaubhaft“, eine „Schutzbehauptung“. Er forderte ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung. Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant habe sich „dusslig verhalten, weil er nicht kontrolliert hat“. Doch er habe nichts von Drogen gewusst und nicht damit gerechnet. Sie plädierte auf Freispruch.
Das Gericht folgte der Anwältin. Es sei nicht nachgewiesen, dass der Senior „wissentlich und willentlich“ mit dem präparierten Schuh in die JVA ging. In dubio pro reo.
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