GEHEIMPROJEKT BER: GEHEIMPROJEKT BER
Auch wenn die Gesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg Staaten sind – rechtlich sind ihre Aufsichtsratssitzungen nach dem Aktienrecht zu behandeln; deren Protokolle unterliegen damit der Geheimhaltung. Journalisten haben keinen Anspruch auf Einsicht.
Auch wenn die Gesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg Staaten sind – rechtlich sind ihre Aufsichtsratssitzungen nach dem Aktienrecht zu behandeln; deren Protokolle unterliegen damit der Geheimhaltung. Journalisten haben keinen Anspruch auf Einsicht. Das hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch auf die Klage eines Journalisten hin entschieden. fk
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