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Geldwäsche ist ein Problem in Berlin.

© Patrick Pleul/dpa

Kampf gegen kriminelle Geschäfte: Geplantes Gesetz gegen Geldwäsche ärgert die Notare

Millionen stellt der Senat mittlerweile aus illegalen Quellen sicher. Ein neues Bundesgesetz soll Notare stärker unter Druck setzen und stößt auf Widerspruch.

Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hatte erst im August gewarnt: „Deutschland ist für Geldwäscher ein interessanter Standort“. Vor gut einem Jahr nahm Berlin mit Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Clans und der Beschlagnahmung von 77 Immobilien den Kampf gegen die „Legalisierung“ von Einkünften aus kriminellen Geschäften auf.

Verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche über Scheingeschäfte zählen seither zu einer Maßnahme des vor einem Jahr beschlossenen Plans zur Bekämpfung von Clans.

Das sind erste Erfolge zur Eindämmung der Geldwäsche, die bundesweit einen Schaden von 100 Milliarden Euro Schaden verursacht, wie eine Studie des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2015 belegt. Die Bundesregierung will den Zufluss dieser Gelder aus teils kriminellen Geschäften mit einem neuen Gesetz zusätzlich bremsen.

Der Bund ist unter Druck, die Europäische Union fordert die Umsetzung der „vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ in nationales Recht. Ein Entwurf liegt vor und nimmt die Notare in die Pflicht – sorgt bei diesen aber für Ärger.

Immobilien waschen das Geld

Dass dabei Notare ins Visier geraten, liegt auf der Hand: Geld wird sehr oft gewaschen, indem anonyme Hintermänner damit Immobilien kaufen. Deren Erwerb müssen in Deutschland Notare beurkunden. Die Notare müssen deshalb Käufer und Verkäufer der Immobilie kennen und identifizieren und dürfen den Vollzug des Kaufs erst bestätigen und dem Grundbuch melden, wenn sie den Fluss des Kaufpreises belegen können.

Früher musste der Kaufpreis noch von Gesetzes wegen auf ein „Notaranderkonto“ fließen, sodass dessen Herkunft durch das belastete Bankkonto nachweisbar war. Diese Pflicht besteht seit rund zehn Jahren nicht mehr.

„Die Zahlungswege bleiben den Notaren verborgen“

Genau hier setzt der Bund an: Die Notare sollen gesetzlich zur Meldung verdächtiger Transaktionen und Käufer verpflichtet werden. „Ärgerlich“ nennt das der Starnberger Notar Michael Volmer, Co-Verfasser des Standardwerks „Grundbuchrecht“, die Branche werde durch die „Gesetzesänderung und auch politisch zu Unrecht unter Druck gesetzt“.

Volmers Begründung: „Nahezu alle Informationen, die die Öffentliche Hand von uns haben will, kann sie sich einfacher und schneller selbst aus den Grundbuchämtern selbst besorgen“.

Das ist insoweit richtig, als das genau beschriebene Objekt, Käufer und Verkäufer sowie der Kaufpreis aus dem Kaufvertrag hervorgehen, den die Notare den Ämtern auch vorlegen müssen. „Das Einzige, was die Ämter nicht haben, ist der persönliche Eindruck bei der Beurkundung“, sagt Volmer. Dass davon maßgebliche Erkenntnisse abzuleiten seien, stellt der Notar infrage.

Und die Spur des Geldes? „Die Zahlungswege bleiben den Notaren verborgen.“ Die erneute Einführung des Notarander-Kontos sei kein Thema. Und ihm würden in den meisten Fällen „eine Quittung“ des Verkäufers über den Erhalt des Kaufpreises vorgelegt als Beleg der erfolgten Zahlung. Woher das Geld stamme, gehe daraus nicht hervor.

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