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Die Durchfahrt an der Kreuzung Tucholskystraße/Auguststraße in Berlin-Mitte ist für Autos durch Poller gesperrt. Das dürfte so bleiben.

© dpa/Christoph Soeder

Gericht entscheidet für Poller in der Tucholskystraße: Durchfahrtssperre für Autos in Berlin-Mitte darf wohl bleiben

Anwohner hatten gegen die Poller in der Tucholskystraße in Mitte geklagt und zunächst recht bekommen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung geändert.

Stand:

Die Poller auf der als Fahrradstraße eingerichteten Tucholskystraße in Mitte dürfen voraussichtlich doch bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Eilentscheidung entschieden.

Die Richter änderten damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ab. Dieses hatte im Juli im Eilverfahren zunächst entschieden, dass die Poller wegmüssen und die Durchfahrt für Autos wieder möglich wird.

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Der Bezirk Mitte hatte in der Tucholskystraße im Sommer 2023 eine Fahrradstraße eingerichtet. Auf dieser hat der Radverkehr Vorrang gegenüber Autos. Um für zusätzliche Sicherheit zu sorgen, wurden zudem Poller an der Kreuzung zur Auguststraße aufgestellt.

Verwaltungsgericht sah keine ausreichende Begründung für Poller in der Tucholskystraße

Der sogenannte Modalfilter sollte verhindern, dass die Straße als Schleichweg für den Autoverkehr genutzt wird. Denn nach Angaben des Bezirks war es dadurch zuvor häufiger zu gefährlichen Situationen gekommen.

Anwohner und Gewerbetreibende aus der Tucholskystraße hatten dagegen jedoch geklagt. Aus ihrer Sicht gibt es keine Sicherheitsbedenken, die ein Durchfahrtsverbot rechtfertigen würden. Zugleich müssten sie durch die Sperre Umwege fahren.

Dieser Haltung schloss sich das Verwaltungsgericht an. In der Eilentscheidung im Juli erklärten die Richter, dass der grün-geführte Bezirk eine Gefahrenlage nicht ausreichend dargelegt habe, die eine Durchfahrtssperre rechtfertigen würde. Die Poller müssten weg.

Oberverwaltungsgericht sieht „keine ernstlichen Zweifel“ an den Pollern

Dem widerspricht das Oberverwaltungsgericht nun. Es bestünden „voraussichtlich keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung“, erklärte das Gericht in seiner Eilentscheidung.

Der Bezirk habe dargelegt, dass vor Erlass der Anordnung eine qualifizierte Gefahrenlage bestanden habe. Zudem würden die Kläger durch die Poller „nicht unverhältnismäßig belastet“. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Sollten die Kläger trotz des Beschlusses weiterhin gegen die Sperre vorgehen wollen, wird eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Poller in der Tucholskystraße erst im Hauptsacheverfahren fallen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten schlecht stehen. Das Oberverwaltungsgericht machte nun bereits deutlich: Die Stahlpfosten sind „voraussichtlich rechtmäßig“.

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