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Berlin: Gericht kippt Taxigebühr in Tegel

Fahrer jubeln / Flughafengesellschaft will sich wehren

Berlins Taxifahrer müssen auf dem Flughafen Tegel vorerst keine Gebühr mehr zahlen – und jubeln. Das Landgericht erließ gestern auf Antrag des Taxiverbandes eine einstweilige Verfügung, mit der der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) untersagt wird, den „konzessionierten Taxis die Vorfahrt auf den Nachrückeplatz vom Erwerb einer Key Card oder eines sonstigen Entgeltes abhängig zu machen“.

Zuvor hatte die 5. Zivilkammer zwei Gütevorschläge gemacht, die die BFG-Vertreter ablehnten. Bei Zuwiderhandlung droht dem Flughafen ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Der Verband hatte geklagt, weil die BFG seit 1. August 70 Euro pro Jahr für die Benutzung eines neuen Warteplatzes verlangt. Viele Fahrer verweigerten diesen Obolus.

Für die Flughafen-Verantwortlichen aber bleibt „alles wie es ist!“ Man werde alle Rechtsmittel gegen die noch nicht endgültige Entscheidung ausschöpfen. Sie bedeutet aus Sicht der BFG eine nicht hinnehmbare kostenlose Inanspruchnahme ihres privaten Grundeigentums zum Nutzen der Taxifahrer.

Für den Richter war es in der Verhandlung nicht einsichtig, dass die Zufahrt zum Flugplatz auf öffentlichen Straßen erfolgt, die Flughafengesellschaft die Taxifahrer aber zwingen will, auf einem privaten und gebührenpflichtigen neu gebauten Warteplatz Gäste aufzunehmen. Außerdem stellte der Richter fest, dass die Flughafenordnung von 1997 zwar die Nachrückebereiche für Taxifahrer beschreibe, ein Entgelt aber nicht vorsehe. Eine neue Verordnung von diesem August an sei noch nicht in Kraft. Und selbst in dieser stünde nichts von Gebühren: „Die Gebührenordnung hat keine Grundlage“.weso

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