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 Diese Fahnen (auf einer Demonstration in Frankreich) würden in Deutschland wegen Werbung für die verbotene PKK beschlagnahmt.

© AFP/FREDERICK FLORIN

Terrorverfahren gegen mutmaßliches PKK-Mitglied: Gericht verurteilt Kurdin wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“

Yildiz Aktas wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand sie für schuldig der Kurdischen Arbeiterpartei PKK anzugehören.

Stand:

Im Berliner Prozess um die Mitgliedschaft einer türkischen Staatsbürgerin in der Kurdischen Arbeiterpartei PKK ist Donnerstag das Urteil gefallen: zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Yildiz Aktas wurde wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ verurteilt.

Dies wurde durch eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums möglich: Die ist nötig, wenn Verdächtigen keine konkreten Taten, sondern die Zugehörigkeit zu einer illegitimen Organisation vorgeworfen wird. Aktas’ Anwälte erklärten, ihre Mandantin sei im Interesse der deutschen Türkei-Politik verurteilt worden. Auch der Vorsitzende Richter sprach von einer repressiven Politik der Türkei gegen die Kurden.

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