zum Hauptinhalt

Berlin: Gutachter bestätigt verfassungswidrige Verschuldung CDU, FDP und Grüne klagen

CDU, Grüne und FDP wollen gegen das Haushaltsgesetz 2002/03 eine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht anstrengen, sobald das Gesetz amtlich verkündet ist. Die Opposition rechnet mit einem Urteil noch vor Jahresende und stützt sich mit ihrer Klage auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität.

CDU, Grüne und FDP wollen gegen das Haushaltsgesetz 2002/03 eine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht anstrengen, sobald das Gesetz amtlich verkündet ist. Die Opposition rechnet mit einem Urteil noch vor Jahresende und stützt sich mit ihrer Klage auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität. Der Experte kommt zu dem Schluss, dass die „übermäßigen Kreditermächtigungen“ im Doppeletat nicht der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienen. Dies wäre die einzige Ausnahmeregelung, die das Grundgesetz und die Landesverfassung zulassen.

Der rot-rote Senat behaupte zwar, dass es eine solche Störung gebe, aber dies werde nicht inhaltlich begründet, schrieb Kloepfer in seinem Gutachten. Außerdem werde gegen das Prinzip der Bundestreue verstoßen, „weil das Land Berlin sich vor der überhöhten Kreditermächtigung nicht mit dem Bund ins Benehmen gesetzt hat, obwohl die Solidargemeinschaft von Bund und Ländern verlangt, dass die haushaltswirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen aufeinander abzustimmen sind.“ Berlin könne nicht, so der Gutachter, selbstständig eine übermäßige Verschuldungspolitik betreiben.

Kloepfer geht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Landeshaushalt 2002/03 für begründet hält und die Höhe der Kreditermächtigungen (insgesamt fast 10 Milliarden Euro) für verfassungswidrig erklären wird. Dann könnte der Gesetzgeber voraussichtlich verpflichtet werden, innerhalb einer bestimmten Frist „den um erhebliche Einnahmen reduzierten Haushalt“ auf andere Weise auszugleichen. Möglich sei allerdings auch, dass die Verfassungsrichter lediglich den Nachweis dafür einforderten, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliege und dass die hohe Neuverschuldung der Abwehr dieser Störung diene.

Der CDU-Fraktionschef Frank Steffel forderte den Senat am Montag auf, noch vor der Bundestagswahl mit der Bundesregierung in „nachhaltigen Kontakt“ zu treten mit dem Ziel, mit zusätzlichen Bundesergänzungszuweisungen dem Land Berlin zu helfen. Auch der Grünen-Haushaltsexperte Jochen Esser riet dringend, das neue Maßstäbegesetz des Bundes zu nutzen, dass im Fall einer extremen Haushaltsnotlage eines Landes Sonderzuweisungen des Bundes ermöglicht. Allerdings unter strengen Sanierungsauflagen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Lindner sah eine solche Bundeshilfe nur als allerletzten Ausweg. Notwendig seien jetzt „radikale Einschnitte“ in die Landesfinanzen, ähnlich wie bei einem insolventen Unternehmen.

Senat und Regierungsfraktionen wiesen gestern die Forderung der Opposition nach einer Dritten Lesung des Doppelhaushalts im Parlament kategorisch zurück. „Wir denken nicht im Traum daran; der Etat ist ordnungsgemäß zustande gekommen“, sagte SPD-Fraktionssprecher Peter Stadtmüller und Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) sieht keine Möglichkeit, am Haushalt noch etwas zu verändern. Möglich wäre es durchaus, die Nettokreditaufnahme unter die Investitionshöhe zu senken und somit einen nicht ausgeglichenen Etat vorzulegen. Das Saarland praktizierte eine solche Haushaltspolitik, bevor es Sanierungshilfen vom Bund einklagte.Ulrich Zawatka-Gerlach

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false