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Berliner unterstützen das Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen!"

© Davids/Darmer

Streit um Enteignungen in Berlin: Gutachter hält Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen für verfassungswidrig

Für den Rechtsprofessor Jürgen Kühling ist die Enteignung von Wohnungskonzernen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es fehle eine marktbeherrschende Stellung

"Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass es keine problematische Macht dominanter Unternehmen auf dem Berliner Wohnungsmarkt gibt. Der Sozialisierungsartikel kann daher nicht aktiviert werden" in Berlin. Dieses Fazit zieht Rechtsprofessor Jürgen Kühling und einer seiner Doktoranden in einem Gutachten zur Zulässigkeit der Enteignung von Wohnungskonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen im Auftrag der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung.

Einen solchen Eingriff in den Markt verlangt der erfolgreiche Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen". Zurzeit wird eine Kommission gebildet, die im Auftrag des Senats die Umsetzung des Entscheids prüfen wird.

Für Kühling, Professor für Öffentliches Recht und Immobilienrecht an der Universität Regensburg, wäre eine Sozialisierung nur dann möglich, wenn eine auch für die Gesellschaft relevante, problematische Macht entstanden ist von marktbeherrschenden Unternehmen - und diese gebrochen werden soll. Dies sei am Berliner Wohnungsmarkt jedoch nicht der Fall. „Selbst die Anforderungen einer moderaten Interpretation des Sozialisierungsartikels kann das Berliner Vorhaben nicht erfüllen", schreibt Kühling weiter.

Hintergrund von dessen Deutung des Vergesellschaftungsparagrafen im Grundgesetz: Eine Enteignung ist gleichsam das letzte Mittel zur Wiederherstellung eines aus dem Gleichgewicht geratenen Marktes, der von "konglomeraten Unternehmensverbünden" beherrscht wird. Dies sei aber nicht der Fall in Berlin und das habe sogar das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt.

"Tanz am verfassungsrechtlichen Abgrund"

Als "Tanz am verfassungsrechtlichen Abgrund" bezeichnen die Autoren Versuche zur Rechtfertigung der Enteignungen. Denn das Berliner Vorhaben sei in "zweifacher Hinsicht verfassungswidrig". Neben der nicht vorhandenen Grundvoraussetzung einer marktbeherrschenden Stellung großer Wohnungskonzerne sei auch die Entschädigung der Konzerne unterhalb des Verkehrswerts verfassungswidrig.

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Entsprechende Abschläge vom Verkehrswert bei der Entschädigung hatte die Volksinitiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" gefordert. Ohne eine solche für das Land gleichsam preiswerte Entschädigung der Konzerne bei der Wohnungsübernahme in öffentliches Eigentum könnten allerdings "die Durchschnittsmieten der vergesellschafteten Unternehmen kaum signifikant reduziert werden".

Würden dagegen die Wohnungen zum Verkehrswert entschädigt, "dürfte sich das Vorhaben rechtspolitisch und womöglich auch haushaltsrechtlich oder zumindest haushaltspolitisch kaum durchsetzen lassen".

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