zum Hauptinhalt
Die Fahrt im Mietwagen wurde für eine Studentin in Berlin zum Horrortrip.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Weil er eine schlafende Kundin vergewaltigte: Berliner Landgericht verurteilt Bolt-Fahrer zu drei Jahren Haft

Eine 20-Jährige buchte für den Heimweg über die Bolt-App einen Wagen. Die Fahrt wurde für die Frau zum Alptraum. Als sie schlief, nutzte der Fahrer ihre hilflose Lage aus.

Stand:

Die Studentin wollte nach einem langen Abend mit Freunden sicher nach Hause. Sie entschied sich, über die App des Fahrdienstvermittlers Bolt einen Wagen zu buchen. Doch die Fahrt mit Gyunay K. am Steuer endete für die Frau in einem Albtraum. Als die 20-Jährige auf der Rückbank eingeschlafen war, nutzte er ihre hilflose Lage aus.

Das Berliner Landgericht sprach den 34-jährigen am Dienstag der Vergewaltigung sowie der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen schuldig. Drei Jahre Haft ergingen gegen den geständigen Mann.

17 Minuten hätte die Fahrt von Berlin-Mitte zu ihrer Wohnanschrift in Neukölln gedauert. Doch Mietwagenfahrer K. änderte in der Nacht zum 20. April dieses Jahres die vereinbarte Route. Mit der schlafenden Frau fuhr er zu einem Parkplatz an der Straße am Treptower Park.

Ein Fenster hängte er mit seiner Jacke ab. Dann setzte er sich neben die Studentin, zog ihr Hose und Slip herunter, machte erst Fotos mit dem Handy, dann vergewaltigte er die wehrlose Frau.

Sie wachte auf in dem Moment und reagierte „beeindruckend geistesgegenwärtig“, hieß es im Urteil. Es waren zweieinhalb Stunden seit Beginn der Fahrt vergangen. Die junge Schwedin stieß den Mann schreiend von sich, verlangte dann sein Handy.

Ihr Gefühl bestätigte sich: K. löschte sofort Intimfotos. Eine Aufnahme, die ihn und die Frau schlafend an seiner Schulter zeigte, hatte er per Messenger verschickt.

Geständiger Täter

Gyunay K. gestand im Prozess. „Ich war als Fahrer tätig und habe die Situation ausgenutzt“, erklärte er. Die Frau habe ihm gefallen. „Ich möchte mich ausdrücklich für mein massives Fehlverhalten entschuldigen.“ Ein Schmerzensgeld von 2000 Euro wolle er zahlen.

Die Schwedin reagierte im Vorfeld des Prozesses nicht auf Schreiben des Verteidigers. Der Strafkammer teilte sie in einer Mail mit, dass sie nicht zu einer Aussage vor Gericht erscheinen werde. Sie sei nicht bereit – auch wenn sie deswegen eine Strafe von „Tausenden Euros“ zahlen müsse. Im Prozess wurde nach dem Geständnis auf eine Vernehmung der Zeugin verzichtet. Bei der Polizei hatte sie geäußert: „Ich hoffe nur, dass er nie wieder jemanden vergewaltigen kann.“

Gyunay K. kam vor etwa zwölf Jahren nach Deutschland. Wegen Arbeit habe er seine bulgarische Heimat verlassen, so der Angeklagte. Zunächst lebte er mit Familie in Berlin. Nach der Trennung 2019 ging seine Frau mit den beiden Kindern zurück nach Bulgarien. Jahrelang war K. als Bauhelfer tätig. Am 15. März dieses Jahres begann er bei einer Firma als Mietwagenfahrer.

Er war ein Mann ohne Vorstrafen. Seinem Geständnis habe das Gericht einen hohen Wert beigemessen, hieß es weiter. Er habe auch Reue gezeigt. Doch andererseits sei berücksichtigt worden, dass durch solche Taten das Sicherheitsgefühl beschädigt werde.

Bis zur Rechtskraft eines Urteils kam K. gegen Meldeauflagen frei. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe verlangt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })