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„Ich wollte ihr nur Angst machen“: 27-Jähriger wollte Ex-Freundin von Balkon werfen – Bewährungsstrafe
Nach vier massiven Attacken in einer Nacht gegen seine Ex-Freundin gestand ein 27-Jähriger vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Stand:
Schreie alarmierten die Anwohner. Sie sahen eine Frau, die vom Balkon aus um Hilfe rief. Sie wehrte sich gegen einen Mann, der sie offenbar vom vierten Stock aus in die Tiefe werfen wollte.
Zwei Jahre später saßen sich die beiden Studenten am Dienstag im Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten gegenüber: Der 27-Jährige, dessen Verzweiflung in Wut und Raserei umschlug, und die 22-Jährige, die wie eine Löwin gegen die massiven Angriffe ihres Ex-Freundes gekämpft hatte – vier in Folge waren es.
Die beiden lernten sich während der Ausbildung kennen, die beide aus Leidenschaft zum Schauspiel begonnen hatten. Im August 2021 wurden sie ein Paar. Doch es sei eine „toxische Beziehung“ gewesen, sagten beide im Prozess. Was in der Nacht zum 9. Juni 2022 in der Wilmersdorfer Wohnung der jungen Frau geschah, hätte wohl tödlich enden können.
Er versuchte, sie über die Balkonbrüstung zu werfen. Die Schauspielstudentin stemmte sich mit den Füßen gegen die Brüstung. Er zerrte sie zurück in die Wohnung. Dann versuchte er, sie zu erwürgen. Sie wehrte sich. Er versuche, ihr das Genick zu brechen. Zuletzt hielt er der Frau eine Schere an den Hals. Sie bekam eine Hand dazwischen. Dann stand die Polizei vor der Tür.
Der angehende Schauspieler war von Anfang an geständig. Er habe Schlimmes getan, es tue ihm wahnsinnig leid – „ich habe es gemacht, es ist aber nicht mein Wesen“, gestand er im Prozess. Als sie ihn an jenem Abend aufgefordert hatte, die Wohnung zu verlassen, habe er ein Gefühl der Ohnmacht gespürt. Er habe sie aber nicht töten wollen – „ich wollte ihr nur Angst machen“.
Er sei alkoholisiert gewesen, habe sich danach in Therapie begeben, sagte er. Die Frau erlitt Blutergüsse im Gesicht und am Hals, eine Schnittwunde an der Hand und Schmerzen. Das Gericht ging wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung von einem freiwilligen Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Wegen gefährlicher Körperverletzung ergingen zwei Jahre Haft auf Bewährung. Zudem soll der 27-Jährige ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zahlen.
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