zum Hauptinhalt
Drei Männer, die an der Schleusung angeblicher Fachkräfte von der Türkei nach Deutschland beteiligt gewesen sein sollen, stehen vor Gericht. (Symbolbild)

© Jens Kalaene/dpa

Illegale „Fachkräfte“ geschleust?: Berliner Gericht klagt mutmaßliche Bande an

Eine mutmaßliche Bande soll mit falschen Dokumenten angebliche Fachkräfte von der Türkei nach Deutschland geschleust haben. Von Ausreisewilligen seien bis zu 18.000 Euro kassiert worden.

Stand:

Die illegalen Geschäfte liefen über eine eigens dafür gegründete „Beratungsagentur“ in der Türkei: Seydi Y. soll mit Komplizen das beschleunigte Fachkräfteverfahren ausgenutzt haben, um türkische Staatsbürger nach Deutschland zu schleusen. Als mutmaßliche Bande stehen der 26-Jährige und zwei weitere Männer im Alter von 31 und 43 Jahren vor dem Berliner Landgericht.

Die Anklage lautet auf banden- und gewerbsmäßige Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Es geht um insgesamt 34 Fälle. In zehn Fällen seien entsprechende Visa über einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erteilt worden. Nach Verlesung der Anklage stellte das Gericht das Verfahren gegen eine mitangeklagte Frau gegen Zahlung von 1500 Euro ein.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren hilft Unternehmen und Fachkräften aus Drittstaaten, das Einreiseverfahren zeitlich erheblich zu verkürzen. Ein Unternehmen kann mit Vollmacht der betroffenen Fachkraft bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes für 411 € bei der zuständigen Ausländerbehörde ein solches Verfahren anstoßen.

Seydi Y. und Komplizen sollen zwischen April 2022 und April 2025 unrichtige Bescheide bei den entsprechenden Behörden eingereicht haben. Im Gegenzug habe der 26-Jährige im Einzelfall zwischen 7000 und 18.000 Euro kassiert. Insgesamt habe er 238.000 Euro erlangt.

Die Mitangeklagten habe Seydi Y. für ihre Unterstützung entlohnt – 200 Euro pro Kunden habe der 31-Jährigen erhalten. Die 31- und 43-Jährigen hätten dem Hauptangeklagten geholfen, über verschiedene Kontaktpersonen und Mittäter die nötigen Dokumente von Arbeitgebern und Ämtern zu beschaffen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, sei gefälscht worden.

Möglicherweise kommt es zu einer Verständigung der Prozessbeteiligten. Nach einem Vorschlag des Gerichts würde gegen Seydi Y. im Fall eines Geständnisses eine Strafe von maximal drei Jahren und zwei Monaten verhängt werden. Der Prozess geht am 12. November weiter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })