zum Hauptinhalt

Berlin: In ganz Deutschland wächst der aktive Widerstand gegen die starren Öffnungszeiten

Robert Rath hatte schon lange kein freies Wochenende mehr. Auch an diesem Sonntag ist er wieder am Potsdamer Platz im Einsatz.

Robert Rath hatte schon lange kein freies Wochenende mehr. Auch an diesem Sonntag ist er wieder am Potsdamer Platz im Einsatz. Rath ist kein Verkäufer, sondern Sprecher des Berliner Landesamtes für Arbeitsschutz. An Wochenenden und abends ist er oft unterwegs, kontrolliert, ob Ladenöffnungszeiten und -bedingungen eingehalten werden, informiert und warnt. Denn für Händler, die die Vorschriften nicht beachten, kann es teuer werden: Für jeden "Einzelverstoß" drohen Bußgelder von 1000 bis 5000 DM. Und besonders Hartnäckige müssen mit der Androhung eines Zwangsgeldes rechnen. Das können dann bis zu 100 000 DM sein.

An diesem Sonntag wird Rath viel zu tun haben. Denn die neue Berliner "Ausflugs- und Erholungsgebieteverordnung" hat es in sich. Zwar dürfen Läden nun in elf Stadtgebieten - darunter im gesamten City-Bereich von Halensee bis Alex - sonnabends bis 19 Uhr und sonntags von 11 bis 19 Uhr geöffnet haben. Verkauft werden darf aber nur ein begrenztes Sortiment: Andenken, Badeartikel, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch- und Milcherzeugnisse, Süß- und Tabakwaren, Blumen sowie Zeitungen - "Waren zum sofortigen Verbrauch oder Verzehr". Sogar Rath räumt ein, "dass da noch Interpretationshilfen nötig sein werden".

Kompliziert sind auch die übrigen Regeln. Arbeitnehmer dürfen maximal vier Stunden beschäftigt werden, wer durchgehend geöffnet hat, benötigt zwei Schichten. Und: Läden, die sonnabends und sonntags bis 19 Uhr offen halten, müssen am vorangehenden Montag um 14 Uhr schließen.

Als "aufgeblasene Verwaltungsaktion" kritisiert denn auch der Hauptgeschäftsführer des Berliner Einzelhandelsverbandes, Nils Busch-Petersen, die Regelung. Er befürchtet sogar Negativ-Effekte: Die Enttäuschung von Berlinern und Touristen, die vor geschlossenen Läden stehen, könnte in Verärgerung umschlagen. "In diesem Chaos blickt doch keiner mehr durch."

Das tun ohnedies nur noch die wenigsten. Das Ladenschlussgesetz wird immer mehr zur Makulatur. Sonderregelungen für einzelne Sonn- und Feiertage gibt es schon länger. Doch seit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit für Sonderregelungen "in Kurorten und in einzeln aufzuführenden Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr" nutzten und die Sonntagsöffnung zur Regel machten, ist der Damm gebrochen. Nun steht Sachsen-Anhalt unter Druck. Die Landesregierung gab vorerst nur den Sonnabend bis 20 Uhr frei. Doch Halle und Dessau pochen - zum Teil schon mit Erfolg - auf ein "besonderes öffentliches Interesse". Der sonntägliche Sog von Leipzig sei zu stark. Auch in Berlin wollen einige Händler der Landesverordnung trotzen.

Der Drang zum Sonntag überrascht nicht. In Leipzig berichten die großen Läden und Filialisten in der City über gute Geschäfte. "In den fünf Stunden von 13 bis 18 Uhr machen wir mehr Umsatz als an jedem anderen Tag", sagt Martin Lentze, Geschäftsführer von Sport-Scheck. Da lohnen auch die hohen Zuschläge von 120 Prozent für die Angestellten - für fünf Stunden Arbeit gibt es 12,5 Stunden Freizeit. Bernhard Dammers von Karstadt betont: "Die Kunden kaufen im Schnitt höherwertigere Waren ein."

Doch nicht alle sind begeistert: Friedrich Rechtnitz, angestammter Leipziger Foto-Fachhändler, macht am Sonntag nicht mehr mit: "Die Einnahmen waren zu gering", meist kamen die Kunden zur "ausführlichen" Beratung - "und haben dann gegenüber bei Saturn gekauft". Dennoch: Einen neuerlichen Versuch im Herbst oder vor Weihnachten will er nicht ausschließen.

Ob es in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern aber bei der Sonntagsöffnung bleibt, ist ungewiss. Klagen bei den Verwaltungsgerichten sind bereits anhängig. Die Gewerkschaften machen mobil. Doch auch hier zeigen sich erste Risse: Während die Gewerkschaft Handel, Banken, Versicherungen (HBV) jede Lockerung der gegenwärtigen Regelung strikt ablehnt, zeigen sich die Kollegen der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) kompromissbereiter. Notfalls will man die Ansprüche der Arbeitnehmer über Tarifverträge sichern. "Das Schlimmste", sagt der Berliner DAG-Sprecher Roland Tremper, "sind unterschiedliche Landesregelungen." Da ist Tremper einer Meinung mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Hier kann man sich sogar mit der Berliner Bundesratsinitiative - an sechs Tagen bis 22 Uhr - anfreunden. "Alles ist möglich, solange der Sonntag tabu bleibt", betont HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Nötig seien "klare und einfache Regeln, die Missbrauch ausschließen". Die Bundesregierung schweigt. Sie will noch das Ifo-Gutachten im Herbst abwarten. Dass Wirtschaftsminister Werner Müller die Kommunen zu "Kreativität" ermuntert, hilft wenig. Zuständig ist Arbeitsminister Walter Riester - und der wird sich kaum mit den Gewerkschaften auch in puncto Sonntag anlegen. Schützenhilfe bot zudem der frühere Verfassungsrichter Mahrenholz: Die generelle Sonntagsöffnung widerspreche dem Grundgesetz, warnte er. Für eine Verfassungsänderung werden sich jedoch kaum Mehrheiten finden lassen. Robert Rath wird weiter an Wochenenden arbeiten müssen.

Margarita Chiari

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false