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Die Urne bei sich behalten, solange man noch trauert. Das ist in der Schweiz erlaubt. (Symbolbild)

© PNN/Andreas Klaer

Tagesspiegel Plus

Insiderwissen von Berliner Bestattern: So können Sie die Urne von Verstorbenen trotz Friedhofspflicht mit nach Hause nehmen

Eine Urne mit der Asche von Verstorbenen darf hierzulande nicht auf dem heimischen Kaminsims oder im eigenen Garten stehen. Mit einem Trick lässt sich das deutsche Bestattungsrecht aber umgehen.

Stand:

Wer in Berlin eine Feuerbestattung plant, hat im Grunde nur drei Optionen zur Verfügung. Urnen werden entweder auf dem Friedhof, im Wald oder auf See beigesetzt. Das deutsche Bestattungsrecht sieht dabei die Friedhofspflicht vor. Konkret heißt das: Die Urne darf nicht mit nach Hause genommen werden.

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